Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte angekündigt, die Regelung mit dem Corona-Maßnahmenpaket im Herbst wieder in Kraft zu setzen. Angesichts der aktuellen Pandemie-Lage ist es für die Bundesländer jedoch zu spät. „Es wäre besser gewesen, die Regelung durchgehend zu belassen. Es ist unverständlich, dass sie überhaupt aufgehoben wurde“, monierte Poseck. Die Strafprozessordnung sieht laut Justizministerium vor, die Hauptverhandlung bis zu drei Wochen auszusetzen, nach zehn Verhandlungstagen bis zu einem Monat – und in klar definierten Fällen wie Krankheit kann die Frist weiter verlängert werden.