Der Grund: Die unverheiratete Mutter zweier Mädchen – Anouchka Gwen hat eine zwei Jahre jüngere Schwester – ist seit der Scheidung von ihrem Mann im Jahr 2015 verschuldet und sozialversicherungspflichtig Das Amt für Ausländer- und Bürgerrecht Basel-Landschaft schreibt, dass die Integration von Mudza E. deshalb nicht als erfolgreich gewertet werden könne. Zudem habe sich die betroffene Person trotz der Warnungen nicht genug Mühe gegeben, härter zu arbeiten.

„Armut ist kein Verbrechen“

In den letzten Jahren arbeitete Mudza E. in Teilzeit als Reinigungsfachkraft, mit Ferien. Gwen sagt, ihre Mutter wollte nie arbeiten. Aber einen Job zu finden ist schwierig, vor allem mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus. Mudza E., der in den 1990er Jahren aus dem damaligen Zaire (heute Demokratische Republik Kongo) in die Schweiz floh, hatte zahlreiche Asyl- und Aufenthaltsgesuche. „Es ist immer eine Frage des Geldes“, sagt Gwen. 2011 erhielten Mutter und Töchter eine Aufenthaltserlaubnis B. Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz kann diese aber widerrufen werden, wenn eine Person Sozialhilfe bezieht – so wie bei Mudza E. Für Gwen steht fest: Die Mutter Sie , die in der Schweiz zu Hause und gut integriert ist und hier ein aktives Leben führt, wird aufgrund ihrer prekären Situation kriminalisiert und entwurzelt. „Es ist nicht so, dass meine Mutter etwas falsch gemacht hat. Armut ist kein Verbrechen. “Eine Familie sollte deswegen nicht zerbrochen werden.” Da Gwen und ihre Schwester volljährig sind, halten die Behörden die Abschiebung der Mutter für gerechtfertigt. Darüber hinaus kann es nach Angaben der Einwanderungsbehörde auch telefonische Beratung, Unterstützung und Anleitung aus der Demokratischen Republik Kongo geben. „Ich weiß nicht, wie du dir das vorstellst“, sagt Gwen. „Egal wie alt du bist, es ist schrecklich, wenn dir deine Mutter weggenommen wird. Unsere Mama ist eine große Stütze für uns. “Die Vorstellung, dass er plötzlich nicht mehr hier wäre, tut unglaublich weh.”

Das Bundesgericht entscheidet

Ende März veröffentlichte Gwen ihre Familiengeschichte. In einem Video in den sozialen Medien fordert sie, die Abschiebung ihrer Mutter zu verhindern. Er hat auch eine Anwendung gestartet und plant eine Demo. Das Video hat bereits über 30.000 Aufrufe und Tausende haben sich für die Anwendung angemeldet. Eigentlich, sagt Gwen, will sie nicht kämpfen, sie will nicht stark sein müssen. Aber sie sieht es als ihre Aufgabe an. Und Solidarität gibt ihr Kraft. Auch ihre Mutter will sie nicht hergeben. Mudza E. hat sich der Räumung widersetzt. Zwei Verfahren wurden bereits eingestellt – nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob es ihn abschiebt. „Ich hoffe, dass das nicht passiert“, sagt ihre Erstgeborene, bevor sie einen letzten Schluck Eiskaffee trinkt und für den SonntagsBlick posiert, um ihrer Familiengeschichte neues Leben einzuhauchen.

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