Über 140 Umfragen zur Unterstützung der Angriffskriegsführung

Stand: 04:50 Uhr |  Lesezeit: 2 Minuten 
Ein Spray “Z” in einem Park im Münchner Stadtteil Schwanthalerhöhe 

Was: pa / ZUMAPRESS.com / Sachelle Babbar Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in mehr als 140 Fällen der Unterstützung der russischen Offensive gegen die Ukraine. Meistens handelt es sich um die Verwendung des Symbols “Z”. Allerdings erheben nicht alle Bundesländer Daten. In mehreren Bundesländern haben Polizei und Staatsanwaltschaft mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeleitet. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Verwendung des „Z“-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet, so das Deutsche Verlagsnetzwerk (RND). Allein in Sachsen-Anhalt wurden seit Beginn des russischen Einmarsches mindestens 19 Verstöße gegen § 140 StGB registriert, die Belohnung und Zustimmung zu Straftaten unter Strafe stellen. In 17 dieser Fälle ging es nach Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „G“-Zeichens. Der RND hatte Bundes- und Innenministerium sowie Landeskriminalämter befragt. Und im Stadtstaat Hamburg wurden bereits mindestens 17 Verfahren zur Genehmigung eines Angriffskrieges eingeleitet. 16 davon befassen sich mit der Verwendung des „G“-Symbols. In Nordrhein-Westfalen sind 37 Vorerhebungen bekannt, davon 22 aufgrund des „G“-Zeichens. Außerdem seien dort mehr als hundert Sachschäden im Zusammenhang mit dem Krieg festgestellt worden. Auch hier spielte in vielen Fällen das „Z“ eine Rolle. Lesen Sie auch In vielen Bundesländern gilt die Verwendung des Symbols als illegale Unterstützung im russischen Offensivkrieg, die gegen internationales Recht verstößt. Allerdings werden solche Erhebungen nicht in allen Ländern von den Behörden gesondert erfasst. Hier finden Sie Inhalte Dritter Damit die eingebetteten Inhalte angezeigt werden können, ist Ihre widerrufene Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter eingebetteter Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.