Russland will den Tiergarten-Killer Wadim Krassikow befreien

Stand: 30.07.2022|  Lesezeit: 2 Minuten 
Urteil gegen den Angeklagten.  Russland will den verurteilten Mörder nun freilassen 

Welche: über REUTERS Die USA versuchen derzeit, die ebenfalls in Russland festgehaltene Basketballspielerin Brittney Griner und den ehemaligen US-Soldaten Paul Whelan zu befreien. Deshalb machte Washington Moskau ein Angebot – und erhielt ein Gegenangebot. Als Gegenleistung für die Freilassung zweier inhaftierter US-Bürger forderte Russland offenbar die Freilassung des Russen Wadim Kraschikow, der in Deutschland wegen Mordes an Tiergarten zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Der Sprecher des Nationalen Sicherheitsrats der USA, John Kirby, bestätigte am Freitag gegenüber dem US-Nachrichtensender CNN, dass russische Beamte einen solchen Schritt unternommen hätten. Er lehnte den Antrag jedoch kategorisch ab. „Zwei amerikanische Staatsbürger als Geiseln im Austausch für einen Mörder in einem Drittland zu halten, ist kein ernsthaftes Gegenangebot“, sagte Kirby. “Es ist ein böswilliger Versuch, ein sehr ernstes Angebot und einen Vorschlag der USA zu vermeiden.” Russland sollte das Angebot der USA ernst nehmen.

Russischer Sportler in Haft

Die USA versuchen derzeit, die ebenfalls in Russland festgehaltene Basketballspielerin Brittney Griner und den ehemaligen US-Soldaten Paul Whelan zu befreien. Washington unterbreitete Moskau deshalb ein Angebot, das am Freitag auch Gegenstand von Gesprächen zwischen US-Außenminister Anthony Blinken und dem russischen Außenminister Sergej Lawrow war.

Lebenslange Haft im Prozess “Mord Tiergarten”.

Beim Prozess gegen einen mutmaßlichen russischen Fahrer mit Fahrerflucht im Berliner Tiergarten ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.  Das Kammergericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsangehörige einen Georgier tschetschenischer Herkunft erschoss. 

Medienberichten zufolge sieht der vor Wochen angekündigte US-Plan vor, die beiden amerikanischen Staatsbürger gegen den in den USA inhaftierten russischen Waffenschmuggler Viktor Bout auszutauschen. CNN berichtete daraufhin am Freitag unter Berufung auf informierte Quellen, russische Vertreter hätten über inoffizielle Kanäle aus den USA die Freilassung Wadim Kraskows im Rahmen eines Gefangenenaustauschs gefordert. Lesen Sie auch Krassikow, der Oberst des russischen Geheimdienstes FSB gewesen sein soll, wurde im Dezember 2021 wegen des sogenannten Tiergarten-Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass er im Auftrag russischer Staatsbehörden im August 2019 im Kleinen Tiergarten einen in Tschetschenien geborenen Georgier erschossen hatte. Laut CNN wurde der russische Antrag auf Freilassung des Mannes als problematisch angesehen, zumal Krassikow seine Strafe in Deutschland verbüßt. Allerdings hätten sich US-Beamte mit Deutschland in Verbindung gesetzt, um grundsätzlich zu klären, ob Krassikov Teil des Tauschgeschäfts sein könne, teilte der Nachrichtensender unter Berufung auf einen deutschen Regierungsvertreter mit. Aber das wurde nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Lesen Sie auch Basketballstar Griner wurde Mitte Februar am Moskauer Flughafen Scheremetjewo wegen Besitzes von Cannabisöl festgenommen. Wegen Drogenhandels drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Whelan wurde 2020 wegen Spionagevorwürfen zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die ausführliche Geschichte des Tiergarten-Attentats können Sie in unserem „Attentäter“-Podcast hören. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.