St. Pölten / Klagenfurt / Wien. Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bischof von St. Pölten Alois Schwarz, gab es einen Antrag auf weitere Ermittlungen. Dies wurde aber abgelehnt. Die Ermittlungen drehten sich um den Verdacht der Steuerhinterziehung. Dieser Antrag wurde von der Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gabriele Aicher, gestellt. Ein dreiköpfiger Senat des Bezirksgerichts Wien entschied sich gegen weitere Ermittlungen. Gerichtssprecherin Christina Salzburg bestätigte den Bericht der Salzburger Nachrichten. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte vor ihrer Einstellung gegen sieben Personen und zwei Vereine ermittelt. Dabei handelte es sich um verdächtige Geldflüsse aus dem Wohnungsverkauf in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum Gurk, von 2001 bis 2018 von Schwarz als Bischof von Kärnten geleitet, kaufte die Wohnungen am See 2012 für 1,38 Millionen Euro. Ein Jahr später waren sie da wechselten erneut den Besitzer. Käufer war eine Einrichtung des Waffenherstellers Gaston Glock, die 1,5 Millionen Euro zahlte.

Gespendet vom Glock Empire

Gleichzeitig spendete eine weitere Institution aus dem Glock-Reich 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das die Sanierung des Klosters Gurk und die Einrichtung eines neuen bischöflichen Museums beaufsichtigte. Die Metropole legte 2019 nach ihrem Umzug von Schwarz nach St. Louis eine Selbstanzeige vor. Pölten. Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung entschieden sich Bistumsverwalter Engelbert Guggenberger und die Domverwaltung zu diesem Schritt. Besteht zwischen dem Kauf und der Spende ein Zusammenhang von 600.000 Euro, werden 25 % Steuer fällig, also 150.000 Euro. Ab der Grenze von 100.000 Euro kommt der Steuerhinterziehung eine besondere strafrechtliche Bedeutung zu. Die Einstellung der Ermittlungen in einem Steuerstrafverfahren wurde im August 2021 bekannt. Ein Antrag auf Fortsetzung der Kärntner Steuerstrafbehörde wurde ebenfalls Ende 2021 abgelehnt. Andere Ermittlungen gegen Schwarz, etwa wegen Untreue, wurden 2020 eingestellt. Der Bischof nicht wurde angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft Wien der Ansicht war, dass der interne Umgang mit kirchlichem Eigentum nichts mit dem Staat zu tun habe. (“Die Presse”, gedruckte Ausgabe, 16.04.2022)