Asymptomatische ArbeiterInnen sind in niederösterreichischen Heimen tätig. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
In NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) bzw. Pflege- und Betreuungszentren (PFZ) arbeiten asymptomatische Corona-positive Beschäftigte remote von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Dazu gehören zum Beispiel die Erstellung von Medikamenten oder Pflegedokumentationen. Diese Tätigkeiten müssen in eigenen Einrichtungen durchgeführt werden, zu denen weder Kollegen noch Anwohner Zugang haben, erklärte der Staatliche Gesundheitsdienst (SHA) am Dienstag gemäß den aufgestellten Regeln.
Asymptomatische Beschäftigte mit Coronavirus in niederösterreichischen Häusern im Einsatz
Ist die Entwicklung in den oben genannten Tätigkeitsbereichen nicht gewährleistet, muss gemäss LGA in Bezug auf den Bundesbeschluss über die Aufhebung der Quarantäne geprüft werden, ob Verwaltungstätigkeiten im Homeoffice durchgeführt werden können. In Gebieten mit positiv auf SARS COV2 getesteten Bewohnern können eingeschränkte Arbeitskräfte direkt eingesetzt werden.
Corona-positive Besucher sind in Pflegeheimen erlaubt
Besuchern mit Verkehrseinschränkungen ist das Betreten des PBZ bzw. PFZ nicht gestattet. Dies gilt nicht für Palliativpflege und besondere Pflegesituationen. Die LGA hat bekannt gegeben, dass Besucher mit Verkehrseinschränkungen beim Betreten von PBZ oder PFZ aufgrund der oben aufgeführten Ausnahmesituationen Schutzkleidung tragen müssen.
Landeskliniken in Niederösterreich setzen asymptomatische Mitarbeiter ein
In den Landeskliniken Niederösterreich gibt es Mitarbeitende, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Für sie besteht Maskenpflicht, hatte die LGA bereits am Montag auf Anfrage mitgeteilt. Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten, wie der Onkologie, bei Transplantationspatienten, Intensivstationen und der Neonatologie.