Die am Mittwoch von der Leuchtturm-Regierung vorgestellte Corona-Schutz-Idee für Herbst und Winter bleibt „leider noch unklar“. Gleichzeitig begrüßte der Ärztepräsident ausdrücklich, dass der Begriff der Pandemie „unseren Kindern endlich sorgsam aufgeklärt“ worden sei. Besonders bedeutsam ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministers, Schulen wegen der Pandemie zu schließen. Kinder und Jugendliche sind bislang die Hauptopfer von Schutzmaßnahmen. Die Folgen sind Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen. Es müsse alles getan werden, damit Schulen und Kitas geöffnet bleiben, sagte Reinhardt. Lesen Sie auch Der Deutsche Lehrerverband begrüßt, dass die Länder nach den Plänen des Ampelbündnisses wieder eine Maskenpflicht in Schulen verhängen können – kritisiert aber eine Regelungslücke in Grundschulen. „Wir begrüßen, dass die Länder im Bedarfsfall – also um bei einer heftigen Infektionswelle Präsenzinterventionen aufrechterhalten zu können – eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen vorschreiben können“, sagte der Präsident. des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, in den Zeitungen des Verlagsverbundes Deutschland (RND).
“Völlig unverständlich”
„Aber es ist völlig unverständlich, warum im gleichen Fall, nämlich zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht in Grundschulen nicht angeordnet werden kann.“ Das ist unverständlich. Lesen Sie auch Unterdessen kritisierte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, in den RND-Zeitungen die Ausnahmen von der Testpflicht in Pflegeheimen. „Die Bundesregierung will die Pflegebedürftigen besser schützen als in den vergangenen Wintern. In der Praxis kann man das aber überhaupt nicht sagen.” Kürzlich geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher müssten künftig nicht mehr getestet werden – „obwohl jetzt allen klar sein sollte, dass auch geimpfte und genesene Menschen das Virus verbreiten“, sagte Brysch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich zuvor auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Bis zum 23. September gelten die aktuellen Corona-Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Ab dem 1. Oktober sind für gut sechs Monate zusätzliche Spielräume für Bundesländer vorgesehen, um Masken in Innenräumen nachzubestellen. Verschlechtert sich der Zustand, sind auch Zusatzerkrankungen möglich.
Unterstützung durch die Lehrervertretung
Lehrervertreter forderten, dass Bundesländer ab Oktober eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen vorschreiben können sollten – im Falle einer heftigen Infektionswelle. Der Regierung wird aber auch vorgeworfen, dass einige der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien – und Deutschland Gefahr laufe, wieder zu einem „Flickenteppich“ zu werden, weil die Länder strengere Maßnahmen ergreifen könnten. Lesen Sie auch Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat keine Schwellenwerte, mit denen man die Überlastung des Gesundheitssystems einschätzen könnte. „Es ist nicht sofort ersichtlich, wie sich die Datenlage ernsthaft verbessern wird“, sagte Vorstandschef Gerald Gass dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Deutsche Städtetag sieht noch einige offene Fragen. „Wird der kostenlose Bürgerkundetest im Herbst wieder für alle eingeführt? Wie läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab? „Wir erwarten sehr bald Antworten der Bundesregierung“, sagte Vorstandschef Helmut Deddy den Funke-Blättern. Auch der Regierung wurde vorgeworfen, einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht alltagstauglich. Ausnahmen von der Maskenpflicht soll es beispielsweise für Getestete, frisch Geimpfte und Genesene in Gaststätten sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen geben. „Frisch“ bedeutet, dass die Impfung bzw. überstandene Covid-Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. „Wenn zum Beispiel die Maskenpflicht danach differenziert werden muss, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll“, sagte der Präsident des Hausärzteverbandes . Ulrich Weigelt von der “Rheinischen Post”. „Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen, liegt auf der Hand. Im Zweifel muss man nicht alles bis ins letzte Detail gesetzlich regeln.“ Virologe Hendrik Streeck warnte, Deutschland könne sich mit je nach Bundesland unterschiedlichen Maßnahmen in einen Flickenteppich verwandeln. Um dies zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Bundesländer, wann diese Maßnahmen zu ergreifen sind, etwa eine Maskenpflicht in Schulen, sagte Strick am Mittwoch dem Fernsehsender Welt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte gegenüber „RTL Direkt“: „Ich hoffe nicht, dass es einen Flickenteppich geben wird, wir arbeiten mit den Bundesländern daran, unser Maximum zu nutzen.“ Die Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Dann wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, danach liegt es beim Bundestag. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.