Justizminister Buschmann verteidigt neue Coronavirus-Schutzidee

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„Der Staat hat versagt und der Bürger muss erneut leiden“ „Die FDP wirft ihre liberalen Werte über Bord“, sagt WELT-Chefreporterin Anna Snyder zum neuen Ampel-Infektionsschutzgesetz. Das dritte Jahr in Folge werden die gleichen Probleme diskutiert und der Staat gibt am Ende dem Einzelnen die Schuld für sein Versagen. „Mir wäre lieber, wir brauchen gar keine Maßnahmen mehr“, sagt Justizminister Marco Busmann (FDP). Er verteidigte jedoch entschieden die getroffenen Vereinbarungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte die geplante Herbst- und Winter-Coronaschutz-Idee mit möglicher Maskenpflicht in Innenräumen. „Mir wäre es lieber, wir bräuchten keine weiteren Maßnahmen“, sagte der FDP-Politiker der Bild am Sonntag. “Allerdings gehen viele Wissenschaftler – auch kritische – davon aus, dass das Gesundheitssystem stark belastet wird.” „Deshalb wollen wir mit den schonendsten Mitteln arbeiten. Das ist die Maske.” Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellten die Idee am Mittwoch vor. Ihr Plan zum Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder eine Maskenpflicht auferlegen dürfen. Daher soll die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen weiterhin bundesweit gelten, ebenso eine neue Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ob eine Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt, müssen die Länder selbst entscheiden. Viel Kritik gibt es an dem Plan, Menschen in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen von der Maskenpflicht zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Außerdem soll es Ausnahmen für Getestete und kürzlich Genesene geben. Lesen Sie auch „Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen sollen den Betreibern mehr Raum für unternehmerische Verantwortung geben“, betonte Buschmann. „Beispielsweise kann ein Veranstalter zur WM eine geschlossene öffentliche Vorführung veranstalten und nur Besucher mit Tests zulassen, damit bei der sehr risikoarmen maskenfreien Veranstaltung Normalität herrscht. Weil das Domizilrecht jedes Rechtsträgers ihm erlaubt, nur einige der Befreiungen oder keine der Befreiungen in Anspruch zu nehmen.’ Lesen Sie auch Die Justizministerin betonte, dies zeige auch, dass der Gesetzentwurf die sogenannte 3G-Zugangsregel (Zugang nur für geimpfte, genesene und getestete Personen) nicht enthalte. „Im Gegenteil: Wir wollen sogar die noch heute geltende Rechtsgrundlage der Hotspot-Regelung dafür streichen.“