Gesundheitsminister Lauterbach hat sich mit dem Coronavirus angesteckt
Stand: 08:12 Uhr| Lesezeit: 2 Minuten
“Das ist ein problematischer Betrug”
„Offenbar war es Lauterbach und Buschmann wichtiger, einen gesichtswahrenden Kompromiss zu finden als einen wirklich praktikablen Kompromiss“, sagt WELT-Politikredakteurin Kaja Klapsa über das neue Infektionsschutzgesetz. Am Ende besteht die Gefahr, dass es zu 3G zurückkehrt.
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Trotz “außerordentlicher Betreuung” hat sich Karl Lauterbach mit dem Coronavirus infiziert. Der Gesundheitsminister hat sich nach Angaben seines Ministeriums viermal impfen lassen. Die Meldung seiner Infektion ist mit einer Warnung verbunden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Der 59-Jährige sei am Donnerstagnachmittag positiv getestet worden, teilte sein Ministerium am frühen Freitagmorgen mit. Es geht ihm gut, er hat nur leichte Symptome und nimmt seine dienstlichen Tätigkeiten vorübergehend aus der häuslichen Isolation heraus. Nach Angaben seines Ministeriums wurde Lauterbach viermal geimpft.
„Dies zeigt, dass bei der hoch ansteckenden Mikron-Variante eine Ansteckung auch bei größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann“, schrieb das Ministerium. Daher appelliert die Ministerin noch einmal an alle, sich umsichtig zu verhalten und für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen, damit Infektionen und schwere Erkrankungen möglichst verhindert werden. Lauterbach (SPD) warnt immer wieder vor dem Coronavirus und potenziell hoch ansteckenden Varianten, die noch entstehen können.
Am Mittwoch stellten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine neue Idee vor, um Deutschland gegen eine mögliche fallende Coronavirus-Welle zu wappnen. Der Fokus liegt auf dem Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken.
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Die FFP2-Maskenpflicht in Langstreckenzügen und Flugzeugen soll weiterhin national gelten, ebenso eine neue Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ob die Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten gilt, müssen die Länder selbst entscheiden. In Schulen ist die Maskenpflicht nur dann erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist – und dann erst ab der fünften Klasse.
Lob und Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz
Vertreter von Ärztekammern und Patientenschützern lobten und kritisierten seit Herbst die Pläne der Regierung zur Bekämpfung des Coronavirus. Ärztevorstand Klaus Reinhard lobte gegenüber den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Donnerstag), dass Schulschließungen nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr möglich sein sollen. Allerdings fehle es an „klar definierten Kriterien“, wenn die medizinische Infrastruktur überlastet zu werden droht. In einem Interview mit dem “RedaktionsNetzwerk Deutschland” (Donnerstag) forderte Patientenanwalt Eugen Brysch einen besseren Schutz für Menschen in Pflegeheimen.
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Heftige Kritik von Anwälten
Reinhardt sagte den Funke-Papieren, das neue Konzept sei differenziert, orientiert an der Verhältnismäßigkeit der Mittel „und vor allem endlich mit Rücksicht auf unsere Kinder formuliert“. Es muss alles getan werden, damit Kitas und Schulen geöffnet bleiben. Es sei wichtig, künftig deutschlandweit einheitliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn bestimmte Belastungen für das Gesundheitssystem zu befürchten seien. „Das heute vorgestellte Konzept ist hier leider noch unklar“, kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer.
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