Neue Regeln für Arbeitsverträge
Ab August 2022 gelten neue Regelungen für Arbeitsverträge. Die Anpassung war notwendig, weil eine EU-Richtlinie mehr Transparenz fordert. Alle neuen Arbeitsverhältnisse müssen künftig detaillierter beschrieben werden. Nicht nur die Höhe des Gehalts muss angegeben werden, sondern auch Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie deren Ablaufdatum und die Art der Auszahlung. Und der Arbeitsvertrag beinhaltet künftig nicht nur vereinbarte Arbeitszeiten, sondern auch vereinbarte Pausen und Ruhezeiten und ggf. Regelungen zum Schichtsystem, Schichtrhythmus und Vorgaben zum Schichtwechsel. Bei bestehender betrieblicher Altersversorgung ist zusätzlich der Versorgungsträger aufzuführen. Die neuen Regeln gelten übrigens nicht nur für Neuverträge. Ab August haben auch Inhaberinnen und Inhaber früherer Arbeitsverträge das Recht, ihren Arbeitgeber in die Neuregelung aufzunehmen.
Es gibt immer mehr einfaches BAföG
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Die BAföG-Reform tritt am 1. August in Kraft. Die Beantragung der Ausbildungsförderung soll erleichtert werden und bis zum 45. statt bisher 30. Lebensjahr bis zum Ausbildungsbeginn gelten. Hinzu kommen 5,75 Prozent höhere Anspruchsquoten und eine Erhöhung der Ausbildungsförderung um 20,75 Prozent. Das Wohngeld wird um 35 Euro auf 360 Euro erhöht.
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BAföG werde mit den verschiedenen Maßnahmen attraktiver, moderner und flexibler, sagt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Auch ehemalige BAföG-Empfänger können von der Reform profitieren: Die Möglichkeit, die Darlehensrestschuld nach 20 Jahren zu erlassen, wird laut Ministerin auch für Altrückzahlungspflichtige geschaffen.
Mehr Löhne und Gehälter
Ab dem 1. August erhalten Stahlarbeiter eine Lohnerhöhung von 6,5 %. Für Juni und Juli 2022 gibt es zusätzlich einen Energiebonus von 500 Euro, Auszubildende erhalten 200 Euro. Der Tarifvertrag gilt bis Ende November 2023. Lesen Sie auch Für Steinmetze und Steinbildhauer steigt der Mindestlohn auf 13,35 Euro. Und Auszubildende zum Maler und Lackierer bekommen im ersten Lehrjahr monatlich 30 Euro mehr, also ab August 740 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 815 Euro (statt 780 Euro). Im dritten Jahr landen am Monatsende 980 Euro auf der Rechnung (bisher 945 Euro).
Schneller zum neuen Unternehmen
Die EU-Digitalisierungsrichtlinie, die am 1. August in Deutschland in Kraft tritt, soll die Gründung von Unternehmen und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit vereinfachen. Die Gründung einer GmbH oder KG soll einfacher und günstiger werden. Die Richtlinie enthält nach Angaben des Bundesjustizministeriums eine Reihe von Regelungen zur Eintragungspflicht bei der elektronischen Gründung der GmbH und zum Online-Verfahren bei Eintragungsanträgen für Gesellschaften und Zweigniederlassungen. Es regelt auch die Einreichung und Zustellung von Urkunden und Informationen an das Handels- und Unternehmensregister sowie den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über den europäischen Registerverbund.
Biologische Generika sind überfällig
Am 16. August war geplant – auf Grundlage des ab 2019 geltenden Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung – Apotheken nicht nur den Umtausch von Generika, sondern auch von sogenannten Biosimilars zu ermöglichen. Dies sind Arzneimittel, die anderen biologischen Arzneimitteln sehr ähnlich sind, die bereits in der EU auf dem Markt sind und deren Patentschutz abgelaufen ist.
Eine gewisse Variabilität, die auch bei Originalprodukten auftritt, ist auch bei Biosimilars erlaubt. Und ähnlich wie Generika sind sie billiger. Doch der Start wurde um ein Jahr verschoben. Apotheken dürfen Biosimilars bis zum 18. August 2023 nicht mehr als Generika verkaufen.
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Falsche Pflegerechnungen
Die Pharmaindustrie warnt vor automatischem Umtausch in Apotheken. Auch in diesem Bereich sei ein enormer Kostendruck durch Rabattaktionen zu befürchten, berichtet die Medical Tribune. Laut Walter Rohrer, Präsident der AG Pro Biosimilars, brauchen Unternehmen für hohe Investitionen ein stabiles Umfeld. Auch sollten nur Ärzte über den Einsatz von Biosimilars entscheiden dürfen: „Wer ein Biosimilar einnimmt, braucht ärztlichen Rat“, sagt Rohrer.
Titandioxid ist in Lebensmitteln verboten
Titandioxid (E171) ist seit dem 8. August nicht mehr in Lebensmitteln erlaubt. Bisher wurde der Stoff verwendet, um viele Lebensmittel weiß zu färben – von Backwaren und Aufstrichen bis hin zu Suppen, Saucen, Dressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Basierend auf einem wissenschaftlichen Gutachten kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass E171 nicht mehr als unbedenklicher Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden kann.
Weniger Gift in der Landwirtschaft
Erstmals führt die EU Grenzwerte für toxische Stoffe wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen in Düngemitteln ein. Die entsprechende EU-Verordnung ist seit Mitte Juli in Kraft. Dies gewährleistet laut EU-Kommission ein hohes Maß an Bodenschutz und reduziert Gesundheits- und Umweltrisiken. Lesen Sie auch Gleichzeitig freut sich die EU-Kommission, dass die neue Verordnung den EU-Binnenmarkt für organische Düngemittel und Abfallprodukte wie organische und mineralische Düngemittel, Bodenverbesserer oder pflanzliche Biostimulanzien öffnet. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verringern und die Abhängigkeit von Importen zu verringern.
Was im August endet
Das Neun-Euro-Ticket, mit dem die Bundesregierung die Deutschen von hohen Energiepreisen entlasten und sie dazu animieren wollte, öfter öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wird es erst im August geben. Aber es gibt Diskussionen über die Fortsetzung. So setzt sich Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop seit September für ein 29-Euro-Ticket ein. Verkaufszahlen und volle Züge zeigen, dass das Ende August auslaufende Neun-Euro-Ticket wirklich genutzt wird, sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Verbraucherzentralen. Die Lokführergewerkschaft GDL ist gegen die Verlängerung des Neun-Euro-Tickets. Vor allem das Ticket habe “zusätzlichen Ansturm von Reisenden” gebracht, sagte GDL-Chef Claus Weselsky. „Das ist nicht gut für das System, weil es sowieso schon auf Verschleiß läuft. Jetzt sind wir auch völlig überfordert.” Lesen Sie auch Daher kann er nur davon abraten, das Angebot zu verlängern. “Wir erfinden hier etwas, tun so, als wäre der Nahverkehr kostenlos.” Der Gewerkschaftschef begrüßte die Einführung eines bundesweiten Tickets für den Nahverkehr, allerdings zu einem “angemessenen Preis”. Es gibt keine so umstrittene Diskussion über die Rabattierung von Panzern. Es endet auch mit dem Monatswechsel zum September. Darüber hinaus dürfte Kraftstoff, dessen Preise zuletzt stark schwankten, wieder deutlich teurer werden – und die Inflationsrate wieder um einige Basispunkte steigen. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.