Die Brasserie Federal muss ihr Logo ändern Weil das Schweizer Wappen im Logo eingraviert ist, muss das Restaurant Brasserie Federal im Bahnhof Zürich sein Logo ändern. Das ist teuer für den Betreiber. Wo Schweiz geschrieben wird, muss auch Schweiz geschrieben werden. Das ist die Grundidee des Schweizer Gesetzentwurfs, der vor rund zehn Jahren vom Parlament verabschiedet wurde. Bei Verstössen erhoffen sich Produzenten im Ausland oft mehr Vertrauen in die vermeintliche Schweizer Herkunft ihrer Produkte. Doch nun ist die Brasserie Federal am Zürcher Hauptbahnhof an der Reihe, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet. Denn das ehemalige Buffet des Bahnhofs trägt das Schweizer Wappen im Logo. Seit 2017 ist die Verwendung des Schweizerkreuzes auf einem Dreiecksschild für geschäftliche Zwecke jedoch verboten.
150’000 Franken Folgen
Das Verbot gilt nun auch für die Kneipe, die das Logo seit 1997 verwendet. Das hat auch finanzielle Auswirkungen, denn das Logo ist fast überall: auf Servietten und Personaluniformen, an den Fenstern der Bahnhofshalle und auf Tischen, auf Schreibwaren und natürlich auf der Speisekarte. Für all das muss Brasserie-Wirt Reto Candrian (42) laut «NZZ» rund 150’000 Franken bezahlen. Sogar die Gläser sind mit dem Logo bedruckt. Ziel der Vorlage war eigentlich in erster Linie der Schutz der Schweizer Marke im Ausland. Im Schatten der Schweizer Vorlage trat auch das Schließfachschutzgesetz in Kraft. Es gibt Ausnahmen von der Regel: Victorinox zum Beispiel kann sein Taschenmesser mit dem Wappen prägen, und auch der Touring Club oder Skiverband kann es verwenden. Aber nicht die Brasserie Federal.
Frist des Bundesgerichtshofs versäumt
Candrian, der das Restaurant in vierter Generation führt, hat beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) beantragt, das Logo weiterhin zu verwenden. Bis vors Bundesverwaltungsgericht hatte er sich gegen die Entlassung der Zürcher Sicherheitsabteilung gewehrt. Damit war die Berufung 2020 abgewiesen, Candrian, der wegen Corona andere Prioritäten hatte, versäumte es, die Entscheidung rechtzeitig vor Bundesgericht zu bringen. Als IGE nachfragte, waren sie nicht beeindruckt. Zudem, so Candrian gegenüber der NZZ, sei das Institut entgegenkommend gewesen und habe ihm Zeit gelassen, die Ausstattung des Restaurants anzupassen. Bußgeld muss er nicht zahlen. Candrian musste die Homepage und das Menü anpassen. Anstelle des Schweizer Wappens enthält das Logo nun eine wehende Schweizer Flagge.