Dürfen sich die Infizierten frei bewegen?

Nein, positiv getestete Personen dürfen bestimmte Orte nicht betreten. Dazu gehören Krankenhäuser ebenso wie Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Sanatorien, Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und Horte. Daher sollten Kinder mit CoV weder den Kindergarten noch die Grundschule besuchen. Positiv getestete Arbeiter hingegen dürfen diese Einrichtungen betreten und dort arbeiten – sie müssen jederzeit eine FFP2-Maske tragen. Und auch wenn Sie wieder am öffentlichen Leben teilnehmen können: Zum Essen oder Trinken im Gasthaus oder Kino dürfen Sie die Maske nicht abnehmen.

Können alle Infizierten arbeiten gehen?

Ja, wenn Sie immer eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gibt es für Berufe, bei denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie zum Beispiel Sänger. Arbeiten ist hier nicht erlaubt bzw. nur im Home Office möglich. Wenn alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz infiziert sind, besteht keine Notwendigkeit, eine Maske zu tragen. Die Nutzung der FFP2-Maske gilt übrigens auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Auto, wenn man mit anderen, nicht positiven Personen zusammenlebt. mehr zum Thema

Für wen sich die vierte Impfung aktuell lohnt

Was passiert, wenn Sie krank werden?

Wer als Infizierter Symptome hat, muss sich jetzt krankschreiben lassen. Dies war in der Vergangenheit nicht erforderlich, da die Trennungskündigung als Standard für den Arbeitgeber ausreichte. Dies sei laut Gesundheitsministerin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zwingend erforderlich, denn „ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn die Tätigkeit nicht verkehrsberuhigt ausgeübt werden kann, etwa bei Sängern oder Logopäden“. Krankmeldungen sind ab Montag wieder telefonisch möglich.

Muss ich trotzdem einen positiven Test melden?

Ja, die Krankheit wird immer noch gemeldet. Bei einem PCR-Test in Apotheken oder über das „NÖ gurgelt“-Programm (bei Spar und McDonald’s) wird das Ergebnis automatisch an die Behörden weitergeleitet. Bei positivem Antigentest sollten Sie die Gesundheitshotline 1450 anrufen oder online eine Verdachtsmeldung ausfüllen. Wie üblich erhalten Sie dann einen Termin für einen formellen PCR-Test. WAS/ORF.at

Was passiert mit bestehenden Benachrichtigungen?

18.461 Menschen in Niederösterreich befinden sich derzeit wegen einer Coronavirus-Infektion in Quarantäne. Menschen, die bereits isoliert sind, sind es ab Montag nicht mehr. Statt Quarantäne wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Damit haben diese Menschen “grundsätzlich die Möglichkeit zu arbeiten und am öffentlichen Leben teilzunehmen”, sagte Gesundheitsministerin Königsberger-Ludwig.

Kann ich die Verkehrsbeschränkung ausprobieren?

Ab dem fünften Tag der Verkehrsbeschränkung ist es möglich, sich einmalig bei einem Autokino oder mehrmals über das Programm „NÖ gurgelt“ oder bei teilnehmenden Apotheken in Niederösterreich testen zu lassen. Dazu muss der CT-Wert über 30 liegen oder das Testergebnis negativ sein. Die Verkehrsbeschränkung endet dann automatisch, so Landesrätin Königsberger-Ludwig. Es erfolgt keine zusätzliche Mitteilung. Ohne kostenlosen Test erlischt die Verkehrsbeschränkung automatisch am elften Tag nach positivem Testergebnis. Und auch hier erhalten Sie keine weiteren Benachrichtigungen mehr. mehr zum Thema

Deaktivieren der Quarantäne: Kritisiert wegen fehlender Diskussion

Ist die Vertragsverfolgung noch verfügbar?

Laut Staatsanwaltschaft müssen die Gesundheitsämter weiterhin die Infektionsquellen erfassen, also die Kontakte nachverfolgen. Positiv getestete Personen werden weiterhin zu ihren Reiseaktivitäten befragt. Insofern bringt die Regeländerung keine Entlastung für die Behörden, kritisiert Königsberger-Ludwig. „Die jetzt vorliegende neue Verordnung des Gesundheitsministers, die den Umgang der Gesundheitsämter mit der Viruserkrankung regelt, sieht weiterhin umfangreiche Aktivitäten vor, obwohl die Bundesregierung Covid-19 durch Quarantäne-Ende zu einer ‚normalen‘ Infektionskrankheit machen will. “, sagte der Staatsrat in einer Mitteilung.