Zunächst müssen die Osterfeuer bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Genauere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde oder Gemeinde. Die örtliche Verwaltung informiert dann die zuständige Rettungsleitstelle. Das ist wichtig, weil der Veranstalter des Osterfeuers bei einem falschen Notruf von interessierten Anwohnern für die Feuerwehr aufkommen muss. Es kann eine Registrierungsgebühr anfallen. Wenn das Feuer in einem fremden Grundstück ausbricht, ist außerdem eine vorherige Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Die Feuerwehr des Landes empfiehlt, auf ausreichenden Abstand zu Gebäuden, Straßen und brandgefährlichen Materialien wie Bäumen oder Sträuchern zu achten – eigentlich selbstverständlich. Außerdem sollten immer ausreichend Löschmittel wie Wasser oder Sand zur Verfügung stehen, um im Notfall sofort eingreifen zu können. Insbesondere bei Großbränden ist wegen der Gefahr der Wiederentzündung eine Nachkontrolle erforderlich.