Energiesparliste der Regierung – Ministerien hinken hinterher

Stand: 09:23 |  Lesezeit: 3 Minuten 

„Die Bundesregierung verschwendet wertvolle Zeit“ „Wir produzieren bis heute Strom“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Fry (CDU). Entscheidungen hätten schon Monate früher fallen können, weil sich auch ein Zeitfenster für die Bestellung der Brennstäbe schließt. Im Juni schickte das Wirtschaftsministerium den anderen Ministerien eine Liste mit Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung. Eine Liste zeigt nun deutliche Defizite, etwa beim Abschalten von Licht und Elektrogeräten. Gewerkschaft und Umwelthilfe mahnen zur Eile. Viele Bundesministerien und ihre jeweiligen Behörden haben viel zu tun, wenn es um Energieeinsparung geht. Das geht aus einem aktuellen Eintrag des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor, der WELT AM SONNTAG vorliegt. Demnach erfüllen einige Ressorts in ihren Gebäuden noch nicht oder nur teilweise die kürzlich von der Bundesregierung festgelegten Standards. Es geht nicht um konkrete Einsparziele, sondern um die Umsetzung eines Maßnahmenpakets. Lesen Sie auch Bei der Liste handelt es sich um eine Bestandsaufnahme nach Energieeinsparleitlinien mit Sofortmaßnahmen, die das Finanzministerium am 21. Juni an die Dienststellen übermittelt hat. Die Spezifikationen basieren auf einem im vergangenen August genehmigten Nachhaltigkeitsprogramm. Unter anderem sollen Elektrogeräte weniger genutzt, nicht sicherheitsrelevante Beleuchtung abgeschaltet, Raumkühlung und Warmwasserbereitung reduziert und Heizungsanlagen zurückgestellt werden. Lesen Sie auch Andere Energiesparmaßnahmen
Laut der Veröffentlichung prüfen das Landwirtschafts- und das Innenministerium noch, ob und wie die Zahl der Elektrogeräte reduziert werden kann. Die Ministerien für Justiz und Arbeit befinden sich erst in der Planungsphase, die Ministerien für Familie und Bildung sowie das Außenministerium signalisieren eine zumindest teilweise Umsetzung. Laut der Veröffentlichung ist das Abschalten unnötiger Glühbirnen nur im Innenministerium “in Erwägung”, im Auswärtigen Amt “geplant” und im Arbeitsministerium “teilweise umgesetzt”. Auch das Innenministerium befindet sich bei der Drosselung von Klimaanlagen erst in der Testphase, ebenso das Landwirtschaftsministerium. Das Justizministerium plant zumindest die entsprechenden Maßnahmen und das Arbeitsministerium hat erste Schritte unternommen. Finanzminister Robert Habeck (Grüne) hat bereits angeordnet, dass Büros auf maximal 26 Grad gekühlt werden dürfen. Lesen Sie auch Teilweise Umsetzung meldet die Bundesnetzagentur, die zu seinem Ressort gehört. In manchen Ministerien ist es aber noch üblich, Räume auf 20 bis 22 Grad zu kühlen. Das Innenministerium hinke bei der Anpassung der Heizungsanlagen hinterher, man prüfe noch. Das Bildungsministerium plant Maßnahmen und die Ministerien für Gesundheit, Justiz und Arbeit haben hier einige Fortschritte erzielt. In mehreren Resorts fließt das Warmwasser nach wie vor, die Kostensenkung ist also noch lange nicht abgeschlossen. Hier finden Sie Inhalte Dritter Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Liste hat das Finanzministerium nun auf Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag angesichts der drohenden Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland vorgelegt. CDU-Klimapolitiker Thomas Gebhart kritisiert in einer ersten Einschätzung: „Es droht ein Energienotstand. Für Ministerien wäre es ein Leichtes, sofort Energiesparmaßnahmen in ihren Häusern umzusetzen.“ Die Regierung habe ein Vorbild, sagte der Bundestagsabgeordnete dieser Zeitung. „Man kann Bürger und Industrie nicht zum Energiesparen auffordern – was ich sehr begrüße – und gleichzeitig bei den eigenen Immobilien nur im Schneckentempo vorankommen.“ Lesen Sie auch Der Co-Leiter der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, mahnt die Verwaltung zur Eile: „Wir dürfen nicht im Winter mit dem Energiesparen beginnen, das gilt auch für die Bundesregierung.“ Er bedauert: „Viele Privathaushalte haben in letzter Zeit erheblich investiert, um sich auf Basis erneuerbarer Energien versorgen zu können. Ministerien und Behörden geraten oft ins Hintertreffen.“ Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, sagt: „Wer von den Bürgern fordert, sich um Energiesparen zu bemühen, muss es auch selbst tun.“ Das Bundesinnenministerium (BMI) weist darauf hin, dass das Haus bei Energiesparmaßnahmen auf die Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer, dem Bundesamt für Immobilienarbeiten, angewiesen ist. „BMI hat wenig Einfluss darauf, wie schnell diese Zusammenarbeit erfolgt“, sagt eine Sprecherin. Zudem würde das Bild für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen nur einen kurzen Zeitraum zeigen. Dass es auch schneller gehen kann, beweisen die Ministerien für Umwelt und Verteidigung. Bei letzterem gibt es seit einiger Zeit eine Energiesparkampagne namens „Mission E“. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Zur Anzeige der eingebetteten Inhalte ist Ihre widerrufliche Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
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