Engelberg: Die freie Wohnung in Engelberg soll nur an ungeimpfte Personen vermietet werden

Als sich AL* auf ein Inserat für eine Wohnung in Engelberg meldete, hieß es, sie käme nicht in Frage, weil sie gegen Covid geimpft worden sei. Diese Praxis wurde von der Mietervereinigung scharf kritisiert und der Immobilienmakler daraufhin aus ihr entfernt. 1/4 Engelberg im Winter. Eine Wohnung in dem sonnigen Bergdorf zu finden, ist nicht einfach. Engelber-Titlis Als sich AL auf eine Wohnungsanzeige meldet, wird sie nach ihrem Impfstatus gefragt. Als sie nach der Impfung gefragt wurde, wurde ihr gesagt, dass nur ungeimpfte Personen in Frage kommen. 20 Minuten/Celia Nogler Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsführer der Mietervereine Luzern, Obwalden, Nidwalden und Uri, hält dies für nicht zulässig. „Wenn man als Mieter vor so eine Frage gestellt wird, kann man notfalls auch lügen.“ Mieterverein Luzern

AL* sucht eine Mietwohnung in Engelberg. Als sie auf eine Anzeige antwortet, teilt ihr die Immobilienagentur mit, dass nur Ungeimpfte in Frage kommen. Der Mieterbund hält diese Praxis für inakzeptabel. Angesichts einer solchen Frage sollte man vom Recht auf Notlügen Gebrauch machen. Nach 20-minütiger Aufforderung distanziert sich der Immobilienmakler von der Veranstaltung und legt dieses Mandat mit sofortiger Wirkung nieder.

AL* sucht eine neue Wohnung. Besonders angetan hat es ihr das ruhige Bergdorf Engelberg. Nach einer kurzen Internetrecherche fand sie eine ideale 2,5-Zimmer-Wohnung in ruhiger ländlicher Lage mit eigener Terrasse. Als er den Immobilienmakler darauf anspricht, scheint alles zu stimmen. Doch dann wird sie nach ihrem Impfstatus gefragt. L. gibt an, letztes Jahr vollständig geimpft worden zu sein. Die Maklerin sagte dann am Telefon, dass sie in diesem Fall nicht besprochen werden könne. Es tut mir leid, aber die Wohnung ist nur für ungeimpfte Leute. „Ich war ziemlich irritiert. Ich wurde wegen des allgemeinen Drucks noch mehr aufgepumpt und kann jetzt nichts dagegen tun“, sagte AL zu 20 Minuten. „Eigentlich wäre alles gut. Sogar meine Hunde wären erlaubt gewesen, was für Besitzer oft ein Problem darstellt.“ “Natürlich ist das nicht möglich.” Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsführer des Mietervereins Luzern, Obwalden, Nidwalden und Uri. Daniel Gähwiler, Co-Direktor der Mietervereine Luzern, Obwalden, Nidwalden und Uri, kritisiert diese Annahme scharf: «Das geht natürlich nicht. Für personenbezogene Daten von Mietern sieht das Mietgesetz keine besonderen Regelungen vor, daher gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.“ Angaben zum Impfstatus sind Gesundheitsdaten und dies gilt laut Gähwiler für besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Weiter heißt es, dass es Vermietern ausdrücklich untersagt ist, von Mietinteressenten Angaben zu persönlichen Dingen wie Religion, sexueller Orientierung, politischen Ansichten, Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder Gesundheitsdaten zu machen. Dazu gehört seiner Meinung nach auch die Frage des Impfstatus.

Recht zu lügen

Aus diesen Überlegungen schliesst Gähwiler, dass man bei der Bewerbung um eine Wohnung nicht nach dem Impfstatus fragen darf. „Wenn man als Mieter vor so eine Frage gestellt wird, kann man notfalls auch lügen. Gerade wenn Wohnraum so knapp ist wie in Engelberg, dürfen die Eigentümer diese Situation aus ideologischen Gründen nicht ausnutzen.» In einer früheren 20-minütigen Untersuchung hatte das Rechtsteam des Schweizerischen Mieterbundes die Frage des Impfstatus als inakzeptabel eingestuft. „Als Mietinteressent bleibt einem aber meist nichts anderes übrig, als auf anstößige Fragen zu antworten. Sonst hat man meist keine Chance auf eine Wohnung.“

Der Immobilienmakler tritt mit sofortiger Wirkung zurück

Nach einer 20-minütigen Anfrage erklärt die Maklerin, warum die Maklerin nach ihrem Impfstatus gefragt hat. Bei der Besichtigung des Grundstücks erfuhr er von der Mutter des Eigentümers, dass nur Ungeimpfte in Frage kommen. Daraufhin teilte die Maklerin L. mit, dass auf Anfrage der Eigentümerin nur ungeimpfte Personen in Frage kämen, weshalb sie die betreffende Person abgelehnt habe. „Natürlich war es nicht richtig, dass unser Agent diese Aussage machte. Intern haben wir bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von der Haltung der betroffenen Eigentümer und möchten betonen, dass wir großen Wert auf Fairness legen. Aufgrund dieses Vorfalls haben wir mit sofortiger Wirkung auf das Mandat verzichtet.” L. hat sich nach anderen geeigneten Mietobjekten umgesehen und hofft, dass ihr Impfstatus künftig keine Rolle mehr spielt. *Name der Redaktion bekannt Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr Mit dem täglichen Update bleiben Sie bei Ihren Lieblingsthemen auf dem Laufenden und verpassen keine News mehr zum aktuellen Weltgeschehen. Holen Sie sich täglich das Wichtigste kurz und prägnant direkt in Ihr Postfach.