Bedrohungs- und Stalking-Ermittlungen
Der Crown Prosecution Service in Wales hatte den Verdächtigen identifiziert. Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung und Stalking von Kellermayr ermittelt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Der Verdacht beruhe laut Bundesanwaltschaft auf Äußerungen des Angeklagten im Internet und in sozialen Netzwerken. Eine seiner Aussagen, die auch auf Twitter geteilt wurde, lautete: „Wir beobachten Sie und werden solche Kreaturen vor die künftig einzurichtenden Volksgerichte bringen.“
Bezirksstaatsanwalt Wells nahm die Ermittlungen wieder auf
Im Fall Kellermayr hat die Staatsanwaltschaft Wels gestern die Ermittlungen gegen die Urheber von Morddrohungen in sozialen Netzwerken wieder aufgenommen. Die „innerstaatliche Gerichtsbarkeit“ sei wiederhergestellt, bestätigte Generalstaatsanwalt Christian Hammer heute in einer Mitteilung an „OÖN“. Sie kooperieren jetzt mit den neuen deutschen Staatsanwälten. Mehr dazu auf ooe.ORF.at
Strafverteidiger mit Kritik an den Behörden
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen kritisiert die Wiener Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes die oberösterreichischen Strafverfolgungsbehörden. Aus ihrer Sicht war bereits mit dem Freitod des Arztes am Freitag klar, dass die österreichische Justiz für Ermittlungen wegen gefährlicher Drohungen mit suizidalen Folgen im Sinne des § 107 Abs. 3 StGB zuständig ist. Im Gespräch mit der APA ging Zerbes noch einen Schritt weiter. Unter Berufung auf Medienberichte, wonach Kellermayr seit vergangenem Herbst von einem deutschen Tatverdächtigen per Telekommunikation bedroht worden sei, hielt sie dies für ausreichend, um ein innerstaatliches Dauerverfolgungsverfahren nach § 107a StGB einzuleiten. „Weil die Frau seine Textnachrichten in Österreich erhalten hat, die geeignet waren, ihre Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, ist der dafür erforderliche Zwischenerfolg – die Kontaktaufnahme nach § 107a Abs. 2 Z 2 StGB – eingetreten“, so Zerbes. Es sei „offensichtlich“, dass die Taten des Verdächtigen den Lebensstil des Arztes nachhaltig beeinflussen dürften.