300 Euro Energiepauschale für jeden Mitarbeiter

Rund 300 Euro sind es für fast alle, die in Deutschland arbeiten. Das Geld soll ausgezahlt werden, um – wie es die Bundeskasse etwas ungeschickt formuliert – „diejenigen Bevölkerungsgruppen zu entlasten, die im Verhältnis zu ihrer Einkommenserzielung normalerweise Reisekosten tragen“. Man könnte es als zusätzlichen Fahrpreis zur Arbeit zusammenfassen. Davon sollen Arbeitnehmer profitieren, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Selbständigkeit oder Einkünften als Arbeitnehmer haben.

Arbeiter erhalten mit ihrem Lohn einen festen Energiepreis

Die Arbeitgeber müssen sie zunächst aus ihrem Septemberlohn zahlen – dann bekommen sie sie vom Staat zurück. Die Empfänger müssen das Geld versteuern, aber nicht sozialversichern. Es gilt der persönliche Steuersatz. Und wer genügend Jobs hat, bekommt sein Geld vom sogenannten Hauptarbeitgeber.

Vom Praktikanten bis zum Werkstudenten sind alle dabei

Der Kreis der Begünstigten ist groß. Dazu gehören neben klassischen Angestellten und Beamten auch Praktikanten, Werkstudenten, Studenten in bezahlten Praktika, Mini-Beschäftigte, Kurzzeitbeschäftigte, Altersteilzeit-Beschäftigte, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende sowie ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder einen steuerfreien Lohn erhalten. Zu den Empfängern der Energiepauschale zählen auch diejenigen, die Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Mutterschaftsgeld beziehen und einen Arbeitsvertrag haben. Einzige weitere Bedingung ist der Wohnsitz in Deutschland. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Proforma-Arbeitsverträge zum Bezug der 300 Euro keinen Anspruch darauf begründen. Dies bedeutet, dass virtuelle Verträge, beispielsweise zwischen Verwandten, verstanden werden müssen. Auch hier drohen strafrechtliche Sanktionen wegen Betrugs.

Was ist mit Arbeitnehmern ohne Arbeitgeber?

Im Detail wirft die Energie-Flatrate zahlreiche Fragen auf, etwa für den Fall, dass jemand im September gar nicht arbeitet – aber irgendwann im Jahr 2022 Einkommen erzielt oder erzielt hat. Die 300 Euro werden dann über die Einkommensteuererklärung abgewickelt. Ebenso in Fällen, in denen das Geld nicht von einem Arbeitgeber gezahlt wird. Bei Freiberuflern oder Gewerbetreibenden, die bekanntermaßen keinen Arbeitgeber haben, wird die Energiepauschale über die Vorsteuer für das dritte Quartal abgerechnet. Dieser wird entsprechend gekürzt.

Rentner bekommen nichts von der Energiepauschale

Rentner erhalten nicht den einheitlichen Energiepreis. Denn sie haben keine üblichen Reisekosten mehr im Zusammenhang mit der Erzielung ihres Einkommens, wie das Finanzministerium hier etwas unelegant begründet. Viele weitere Fragen werden in häufig gestellten Fragen auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen beantwortet.