Asymptomatische Arbeitnehmer in den Heimen des Landes können weiterhin arbeiten, jedoch mit strengen Einschränkungen. Auf die neuen Regeln reagierte das Landesgesundheitsamt am Dienstag mit der Aufhebung der Quarantäne einen Tag früher.
02.08.2022 17.55
Ab heute, 17:55 Uhr online
Infizierte Beschäftigte ohne Symptome können in Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) oder Pflege- und Betreuungszentren (PFZ) weiterarbeiten. Dies muss den Bewohnern jedoch abgenommen werden, beispielsweise um Medikamente oder Pflegedokumentationen vorzubereiten. Diese Aktivitäten müssen in eigenen Räumen stattfinden, zu denen weder Kollegen noch Anwohner Zugang haben, erklärte der Staatliche Gesundheitsdienst (KYA) am Dienstag mit entsprechenden Regeln. Ist die Entwicklung in den oben genannten Tätigkeitsbereichen nicht gewährleistet, muss gemäss LGA in Bezug auf den Bundesbeschluss über die Aufhebung der Quarantäne geprüft werden, ob Verwaltungstätigkeiten im Homeoffice durchgeführt werden können. In Gebieten mit positiv auf SARS CoV2 getesteten Bewohnern können Bewegungsbeschränkte Arbeitskräfte direkt eingesetzt werden.
Es gelten weiterhin strenge Regeln für Besucher
Besucher mit Verkehrseinschränkungen dürfen das PBZ bzw. PFZ grundsätzlich nicht betreten. Dies gilt nicht für Palliativpflege und besondere Pflegesituationen. Die LGA hat bekannt gegeben, dass Besucher mit Verkehrseinschränkungen beim Betreten von PBZ oder PFZ aufgrund der oben aufgeführten Ausnahmesituationen Schutzkleidung tragen müssen. In den Landeskliniken Niederösterreich werden mit dem Coronavirus infizierte Beschäftigte ohne Symptome beschäftigt. Für sie besteht Maskenpflicht, hatte die LGA bereits am Montag auf Anfrage mitgeteilt. Ausnahmen gelten in Bereichen mit immunsupprimierten Patienten, etwa in der Onkologie, beim Umgang mit Transplantationspatienten, auf Intensivstationen und in der Neonatologie – mehr dazu in Krankenhäusern, Personal ohne Symptome wird aufgebaut (noe.ORF.at, 1.8.2022) .