Inflation: Weitere Erleichterungen kommen

Um die steigende Inflation zu kompensieren, hat das Land Niederösterreich kürzlich Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung beschlossen. Neben dem Rabatt auf den Strompreis wird im Herbst auch ein erhöhter Heizkostenzuschuss gezahlt. Auch bei der Umzugshilfe und der Wohnungsbeihilfe gibt es Änderungen. Mit dem Inflationspaket der Bundesregierung bekommen Sie im Sommer und Herbst Extra-Fördermittel wie den Klimabonus oder den Familienbonus – mehr dazu im Inflationspaket: Welche Maßnahme bringt wie viel (news.ORF. am 15. Juni 2022). Wie man diese Stipendien bekommt, wo man sie beantragt und welche automatisch ausgezahlt werden – noe.ORF.at mit einer Übersicht:

Förderung Niederösterreich

Eine umfassende Auflistung der Fördermittel für Bauen und Wohnen, Soziales, Wirtschaft & Arbeit etc. hier

Formulare und Anträge Niederösterreich

Bundes- und Landeszuschüsse

Aktuelle Informationen zu allgemeinen Leistungen für Arbeitnehmer, Eltern, Schüler, Studenten und Rentner finden Sie hier

Anti-Inflationspaket

Aktuelle Informationen zum Anti-Inflationspaket der Bundesregierung finden Sie hier

Rabatt auf den Strompreis ab Oktober

Um den weiteren Anstieg der Strompreise im Herbst abzumildern, führt das Land Niederösterreich einen „Strompreisrabatt“ ein. Die Höhe der Entlastung hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Alle Personen, die bis zum 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich angemeldet haben, sollen den Strompreisrabatt erhalten. Den Strompreisrabatt müssen Sie auf der Website des Landes Niederösterreich über ein Online-Formular beantragen. Die Beantragung ist ab dem 1. September möglich, ab Oktober soll der Rabatt jeden Monat direkt von der Stromrechnung abgezogen werden.

Heizvorteil

Den Heizkostenzuschuss erhalten Bezieher von Ausgleichsgeld, Mindestrente oder Arbeitslosengeld. Anspruchsberechtigt sind außerdem Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichsausgleichsrichtsatz nicht übersteigt. Im Falle einer Förderung wird die bisherige Förderung erhöht. Neben der Zahlung von 150 Euro für die Heizperiode von Oktober 2022 bis März 2023 gibt es einen Sonderzuschuss von 150 Euro. Der Heizkostenzuschuss ist beim Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes einzureichen. Diese wird für Sozialhilfeempfänger automatisch ausgezahlt. Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem Personen, die keinen eigenen Haushalt führen oder Personen, die auf Kosten einer Sozialhilfeeinrichtung in Häusern untergebracht sind.

Hilfe für Umzug & Wohnen

Wenn Sie Umzugshilfe beantragen möchten, benötigen Sie einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Außerdem muss die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 25 km betragen, finanzielle Aufwendungen für Fahrten bestehen und das monatliche Familienbruttoeinkommen darf einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen für Umzugshilfe werden nun angehoben, damit Umzugshilfe auch bei inflationsbereinigtem Einkommen noch bezogen werden kann. Die Pendlerhilfe für das Jahr 2021 können Sie bis Ende Oktober 2022 beantragen. Dazu ist es notwendig, einen Antrag auf der Website des Landes Niederösterreich auszufüllen. Wohngeld können Personen beantragen, die in einer geförderten Wohnung oder einem Haus in Niederösterreich leben. Wohngeld können Sie auch online beantragen, alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform ausfüllen. Letzterer befindet sich im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung in St. Pölten oder bei den Bezirksämtern Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl sind möglich.

Geld, um die Schule zu beginnen

Alle Schüler und Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, werden mit der blau-gelben Schule mit einem Betrag von 100 Euro unterstützt. Ab Mitte August kann der Familienbeihilfenbezieher den Antrag beim Land Niederösterreich über ein Online-Formular stellen. Im Antragszeitraum vom 16.08.2022 bis 04.02.2023 kann nur ein Antrag pro Schüler oder Auszubildenden mit Familienbeihilfebezug gestellt werden.

Bund: Klima- und Inflationsprämien

Den Klimabonus erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Grundsätzlich hängt die Höhe des Klimabonus von Ihrem Wohnort ab. Aufgrund der Preiserhöhung wurde der Klimabonus jedoch einmalig für das Jahr 2022 auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im gleichen Haushalt bekommen die Hälfte. Zusätzlich zum Klimabonus wird für Erwachsene ein Lebenshaltungskostenbonus von 250 Euro gezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab Oktober automatisch, wenn die Kontodaten in „FinanzOnline“ hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Bezahlung in Form eines Gutscheins per Post.

Besondere Familienbeihilfe, Familienbeihilfe, Kinderbeihilfe

Die erhöhte besondere Familienbeihilfe steht zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe für Leistungsberechtigte als einmalige Zuzahlung zur Verfügung. Diese wird im August in Höhe von 180 Euro pro Kind ausgezahlt. Das Geld wird automatisch mit der regulären Familienbeihilfe überwiesen. Außerdem steigt der Familienzuschlag Plus von 1.750 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr für Kinder bis zum 18. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag steigt der Bonus von 575 auf 600 Euro. Der Familienbonus wird entweder in der Lohnabrechnung berücksichtigt oder kann bei der Arbeitnehmerbesteuerung geltend gemacht werden. Wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, wird der Arbeitgeber sie ab dem 30. September dieses Jahres einziehen, ansonsten erfolgt die Auszahlung ab 2023, heißt es auf der Internetseite des Sozialministeriums. Das zusätzliche Kindergeld für Eltern mit geringem Einkommen, die keine oder nur geringe Lohn- und Einkommensteuer zahlen, wird von ursprünglich 250 Euro auf 550 Euro pro Jahr erhöht. Der Kinderzuschlag wird künftig auch als Negativsteuer an alle Geringverdiener und in (Ehe-)Beziehungen mit Kindern lebenden Personen gezahlt. Der Kinderzuschlag muss nicht beantragt werden. Dies wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Lebenshaltungskostengutschrift und Lebenshaltungskostenzuschuss

Für 2022 wird ein einmaliger „Lebenshaltungskostenabsetzbetrag“ von bis zu 500 Euro eingeführt, um insbesondere Rentner mit geringem Einkommen zu unterstützen. Geringverdiener müssen den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragen. Rentner erhalten den Betrag ab September automatisch pauschal mit ihrer Rente übertragen. Bezieher bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Stipendien, Übergangsgeld etc. sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für die Lebenshaltungskosten. Diese beträgt 300 Euro und wird automatisch einmalig im September mit der Überweisung der entsprechenden Sozialleistung ausgezahlt.