Die Verhandlungen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verliefen gut. „Es ist immer etwas komplizierter, wenn ein Arzt mit einem Anwalt verhandelt. Das liegt in der Natur der Sache. Aber es waren gute Gespräche und dann haben wir ein gutes Ergebnis erzielt – zumindest aus meiner Sicht.“
Zum Schutz vor einer fallenden Coronavirus-Welle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder eine Maskenpflicht auferlegen dürfen. Nach dem Entwurf soll weiterhin eine landesweite Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen sowie eine neue Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen.
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Ob eine Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt, müssen die Länder selbst entscheiden. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie soll es jedoch Ausnahmen für Getestete, frisch Geimpfte und Genesene geben. Darüber hinaus ist eine Maskenpflicht bei Freiluftveranstaltungen und die Obergrenzen für Veranstaltungen möglich, wenn der Landtag eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der lebenswichtigen Infrastruktur in einem Land feststellt.
Lauterbach rechnet mit einer Maskenpflicht für Bundesliga-Spiele
Lauterbach geht davon aus, dass auch Bundesländer von den strengeren Regeln Gebrauch machen werden. Zumindest würden Sie danach fragen. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass auch im Freien Masken getragen werden müssen, wo Abstände nicht eingehalten werden können – etwa beim Bundesligaspiel, wo man dicht beieinander steht“, sagte Lauterbach dem Sender WELT. “Und es stimmt natürlich, dass es für viele Veranstaltungen Obergrenzen gibt.” Die Landesregierung von Baden-Württemberg zeigte sich enttäuscht über den neuen Plan der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz. „Wir würden uns von dem Entwurf mehr erhoffen, da das entscheidende Instrument, nämlich ein umfassender Instrumentenkasten für die Bundesländer, nicht vorgesehen ist“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Entwurf bleibt hinter den Erwartungen des Landes zurück. Stuttgart: Manfred Luca (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg Quelle: dpa/Christoph Schmidt Luchsa kritisierte, dass es nicht möglich sei, im Extremfall bei einer Verschärfung der Infektionslage sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen an privaten und öffentlichen Orten einzuführen. Der Gesetzentwurf gliedert sich in drei Stufen, in denen je nach Stand der Pandemie weitere Maßnahmen ergriffen werden können, etwa Obergrenzen bei Veranstaltungen oder eine Maskenpflicht in Innenräumen. Lesen Sie auch Es sei zu prüfen, warum es beispielsweise in der ersten Stufe nicht möglich sein soll, eine Maskenpflicht in den Arztpraxen einzuführen. Luzza fragte auch, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese auch ansteckend sein könnten. „Wir hoffen, dass wir bis auf die Basismaßnahmen im kommenden Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber im Ernstfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, sagte der Minister. Nun ist eine umfassende Analyse und Konsultation des Gesetzentwurfs erforderlich.
Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Entwurf
Rheinland-Pfalz Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) will zunächst die Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am kommenden Dienstag abwarten. Auf Nachfrage sagte der Minister, er habe stets betont, „dass die Länder einen rechtlichen Handlungsspielraum des Bundes brauchen, um auf eine mögliche Herbstwelle adäquat reagieren zu können“. Die Frage, welche Instrumente im Herbst zum Einsatz kommen sollen, hängt von der tatsächlichen Entwicklung der Corona-Pandemie ab Oktober ab. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) lobte den Gesetzentwurf zum Infektionsschutz. Auf den ersten Blick sind auch Maßnahmen geplant, die Niedersachsen seit langem fordert, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. „Ich habe immer argumentiert, dass die Bundesländer mit einem großen Instrumentarium auf entsprechende Kontaminationen reagieren können sollten – da werden die Details entscheidend sein“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. Daher wird der Gesetzentwurf sorgfältig geprüft.
Viele offene Fragen
Virologe Hendrik Streeck hingegen vermisst im neuen Infektionsschutzgesetz klare Hinweise, mit denen die Bundesländer ihre Corona-Schutzmaßnahmen steuern können. „Ich wundere mich ein bisschen über einige Details, wie es aussehen soll“, sagte Streeck im Interview mit dem Nachrichtensender WELT. Er wünsche sich „klare Kennziffern, klare Leitlinien“, ähnlich wie bei der Hotspot-Verordnung. Konkrete einheitliche Schwellenwerte, ab denen Länder weitreichende Corona-Maßnahmen anordnen können, sehen die Pläne der Ampelparteien nicht vor.
„Es gibt keine klaren Richtlinien, wann Länder diese Maßnahmen ergreifen sollten“
Virologe Hendrik Streeck kritisiert im WELT-Interview das neue Infektionsschutzgesetz: Es gebe keine klaren Anhaltspunkte für Maßnahmen. Beim Schutz vor dem Coronavirus drohe ein „übertriebener Wettbewerb“ zwischen den Ländern.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte das Fehlen von Schwellenwerten zur Beurteilung der Überlastung im Gesundheitswesen. „Ich begrüße, dass das Infektionsschutzgesetz den Ländern auch ab Herbst Möglichkeiten bietet, aktiv gegen Corona-Wellen vorzugehen“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Gerald Gaß dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ laut einem Vorbericht vom Mittwoch. „Noch ist jedoch unklar, welche Indikatoren tatsächlich zur Ermittlung des Risikos herangezogen werden sollen.“ Die Bundesländer sollen laut Entwurf auch die Möglichkeit haben, Tests in Schulen, Kindergärten und Einrichtungen zur Aufnahme von Asylbewerbern vorzuschreiben. Die Maskenpflicht in der Schule ist nur dann vorgesehen, wenn ein geregelter Präsenzunterricht sonst nicht möglich wäre – und dann erst ab dem fünften Schuljahr. Die Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Dann befasst sich das Kabinett mit den Vorschlägen, dann geht es an den Bundestag.