Die sogenannte „Pimmelgate“-Razzia sei unverhältnismäßig gewesen – das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor, über die das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag informierte. Ein entsprechender Hinweis ist bei t-online abrufbar. Die als „Pimmelgate“ bekannt gewordene Kontroverse geht auf einen Tweet zurück, den der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) im Mai 2021 mit der Formulierung „Du bist so 1 Pimmel“ verschickt hatte. Die Nachricht kam als Reaktion auf einen Tweet von Grote, in dem er Menschen als „ignorant“ bezeichnete, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten. Zu Beginn der Pandemie hatte Grote selbst seine Wiederernennung zum Innensenator unter Verstoß gegen Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldstrafe zahlen müssen.

Hausdurchsuchung „Pimmelgate“: Die Suche wurde eingestellt

Der Innensenator war von der Wortwahl gekränkt und erhob Klage, sodass im September die Wohnung des mutmaßlichen Täters durchsucht wurde. Tausende Menschen kritisierten die Aktion im Internet mit dem Hashtag „Pimmelgate“ als übertrieben und übertrieben. Der Vorfall kochte über – schließlich berichteten sogar US-Medien über den Vorfall. Das Landgericht erklärte, dass zwar ein Anfangsverdacht gegen den Absender des Tweets bestehe, die Verhältnismäßigkeit zwischen einfacher Beleidigung und Überfall aber in diesem Fall nicht gewahrt sei. Dies sei bereits am Tag der Wohnungsdurchsuchung klar gewesen, so das Gericht weiter.