Wien. Auch nach den Osterferien muss in Schulen außerhalb des Unterrichtsraums ein Mund-Nasen-Schutz (bis untere Klassen) bzw. FFP2-Maske (obere Klassen, geimpfte/erkrankte Lehrkräfte) getragen werden. Ungeimpfte und ungeheilte Lehrer werden überall eine FFP2-Maske benötigen. Für Schulen und Universitäten gelten nicht die allgemeinen Regeln, sondern deren eigene Rechtsgrundlagen. Der Bildungsminister erlässt die Corona-Auflagen für Schulen. An den geltenden Regeln für Schulmasken will das Ministerium derzeit nichts ändern. Meistens brauchen die Schüler keine Masken mehr – sie sind im Unterricht und in den Unterrichtspausen nicht mehr Pflicht. Aber sie müssen im Flur getragen werden. Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Regelungen gelten ohnehin ab dem 19. April. Sie sehen auch einen obligatorischen PCR-Test pro Woche vor (bisher mindestens zwei).
Unis: Andere Regeln
Bei Universitäten macht jede Universität ihre eigenen Vorgaben. An einigen Universitäten sind die G-Regeln abgeschafft, andere werden ab nächster Woche aufgehoben, an manchen wurde die 3G-Pflicht bis Ende April verlängert. Fast alle wollen zumindest die FFP2-Maskenpflicht einhalten – oft im gesamten Gebäude, in manchen Einrichtungen nur im Hörsaal/Labor oder bei Prüfungen. Die Musikuniversität Graz hat eine Maskenpflicht in allen Räumen auf Anfrage erlassen. Die TU Graz hingegen will ab 25. April alle Corona-Beschränkungen einschließlich der Maskenpflicht aufheben. (APA) (“Die Presse”, gedruckte Ausgabe, 19. April 2022)