▶︎ Da Otte bis zum Ablauf der Frist am 1. August keinen Widerspruch eingelegt habe, sei er „jetzt rechtlich kein Mitglied der CDU mehr“. Hintergrund des Parteiausschlusses: Otte war von der AfD als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl nominiert worden – und hatte die Nominierung trotz heftiger Kritik aus der Union angenommen. Otte ist seit 30 Jahren Mitglied der CDU. Bereits im April hatte er im Prozess angekündigt, dass er sich einer Ausweisung nicht widersetzen werde. Bereits Ende Januar war er vom Vorsitz des Archivwerte-Vereins zurückgetreten.
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Unterdessen zeichnete sich bereits ein Parteiblockadekrieg ab: Otte wollte sich im Januar zunächst nicht mit der Parteiblockade auseinandersetzen und schlug gegen die CDU zurück. Sein Anwalt forderte die CDU sogar auf, das Parteiverbot selbst zurückzunehmen. Die Kölner CDU begrüßte die Entscheidung des Landesparteigerichts vom Mittwoch: Sie bestätige sehr deutlich, „dass jede Art der Zusammenarbeit mit der AfD gegen die Grundsätze der CDU verstößt und parteirechtliche Konsequenzen hat“. (dpa, lvo)