08.05.2022 13:24 Uhr

Wegen der hohen Inflation drängt Finanzminister Lindner auf Steuererleichterungen. Ein Entwurf sieht vor, dass Bürger ab dem kommenden Jahr ihre Rentenbeiträge vollständig abziehen können. Diese sind dann als Sonderausgaben zu behandeln. Ab dem kommenden Jahr sollen Steuerzahler ihre Rentenbeiträge vollständig abziehen können. Das geht aus einem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürger 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. 2024 sind es demnach noch rund 1,76 Milliarden Euro. Aufwendungen für Altersversorgung können vollumfänglich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das ist zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. „Wir bevorzugen diesen Schritt bewusst – denn gerade in Zeiten hoher Inflation ist die Entlastung wichtig“, sagte Finanzminister Christian Lindner. Gleichzeitig schafft die Neuregelung mehr Klarheit im Steuersystem. „Das dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung“, sagt Lindner. Renten werden künftig nur noch in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Zuvor können die Kosten des Altersgeldes steuerlich geltend gemacht werden. Die Umwandlung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und aus Grundversorgungsverträgen, den sogenannten Rürup-Renten.