An Schulen und Universitäten gilt Maskenpflicht

An den geltenden Regeln für Masken in Schulen will das Bildungsministerium derzeit nichts ändern. Die Maskenpflicht bleibt unverändert wie vor den Osterferien: Schülerinnen und Schüler können ihre Maske zum Unterricht abnehmen, müssen aber den Unterrichtsraum – etwa auf dem Flur oder im Speisesaal – verlassen. Mund-Nasen-Schutz ist bis in die unteren Klassen erforderlich, die FFP2-Maske ist für die oberen Klassen und Lehrer Pflicht – ungeimpfte und erkrankte Lehrer benötigen überall eine FFP2-Maske. Die kurz vor den Feiertagen erlassenen neuen Richtlinien sehen zudem einen obligatorischen PCR-Test pro Woche vor – statt wie bisher zwei. Antigentests werden nur bei Bedarf angesetzt, zum Beispiel nach positiven Fällen im Unterricht. An den Hochschulen ist das nicht so klar, da kann jede Hochschule eigene Regelungen zum Coronavirus aufstellen. An einigen Hochschulen seien gerade die G-Regeln gefallen, das werde sie aber erst nächste Woche tun, erklärte die APA am Sonntag. Teilweise wurde die 3G-Pflicht sogar bis Ende April verlängert. An der FFP2-Maskenpflicht wollen aber fast alle Hochschulen festhalten – zumindest vorerst. Auch hier gibt es jedoch von Hochschule zu Hochschule Unterschiede: Oft herrscht im gesamten Gebäude Maskenpflicht, an manchen Hochschulen nur in Hörsälen oder bei Prüfungen. An den meisten Hochschulen enden die Osterferien erst am 24. April.

Der Handel erfordert die vollständige Entfernung von Masken

Handel und Tourismus waren mit der Neuregelung nicht ganz zufrieden: Das Ende der Maskenpflicht in Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs sowie in Hotels und Restaurants wird begrüßt. Allerdings wunderte sich der Handelsverband, warum im Supermarkt eine Maske getragen werden müsse, während im Handel nach dem Essen keine Maßnahmen getroffen würden. Ähnlich fordert Barbara Teiber, Präsidentin der GPA, ein Ende des Maskentrageverbots für Lebensmittelarbeiter, „um sich für Arbeiter im Lebensmittelhandel zu positionieren“, sagt Teiber. Auch Handelspräsident Rainer Trefelik ist der Meinung, dass die Masken weiterhin in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Tabakläden getragen werden sollten.

Die neuen Maßnahmen auf einen Blick

In vielen Bereichen werden am Karsamstag keine FFP2-Masken mehr benötigt. Auch die Regeln für Nachtrestaurants und die Gültigkeit des Grünen Passes wurden geändert. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

FFP2-Masken sind nur noch in besonders gefährdeten Bereichen (z. Die 3G-Regelung als Zugangsbeschränkung zu Überstundengastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben. Die Gültigkeitsdauer der dritten Impfung verlängert sich auf 365 Tage – (also von neun auf zwölf Monate).

Im Gesundheitswesen bleibt eine 3G-Regel in Kraft. Neben den nationalen Rahmenbedingungen können die Länder wie bisher strengere Regeln erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 8. Juli 2022. Mehr zum Thema: Neue Corona-Regeln nach Ostern in der Schule In diesen Bereichen besteht Maskenpflicht Der Einzelhandel will einen kompletten Durchbruch von der Maskenpflicht