Wegen der Dürre haben fast alle Kantone Feuer- und Feuerwerksverbote erlassen.
Aufgrund des trockenen Bodens wurden in vielen Kantonen auch private Feuerwerke im Vorfeld der 1. August-Feierlichkeiten verboten.
Am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags erhellt ein Feuerwerk den Rhein in Basel.
In Neuenegg sorgte ein System aus beleuchteten Wasserfontänen und LEDs im Takt der Musik für ein Feuerwerk ohne Raketen.
Aufgrund der geringen Niederschläge und der aktuellen schweren Dürre ist die Waldbrandgefahr in der Schweiz hoch bis sehr hoch.
Wegen der Dürre haben fast alle Kantone Feuer- und Feuerwerksverbote erlassen.
Aufgrund des trockenen Bodens wurden in vielen Kantonen auch private Feuerwerke im Vorfeld der 1. August-Feierlichkeiten verboten.
Am Vorabend des Schweizer Nationalfeiertags erhellt ein Feuerwerk den Rhein in Basel.
In Neuenegg sorgte ein System aus beleuchteten Wasserfontänen und LEDs im Takt der Musik für ein Feuerwerk ohne Raketen.
Vielerorts müssen die diesjährigen Feierlichkeiten zum 1. August ohne Lagerfeuer und Feuerwerk auskommen. Aufgrund der grossen Dürre besteht fast überall in der Schweiz Waldbrandgefahr. Schweizer Nationalfeiertag ohne Feuerwerk? Es ist wirklich schwer vorstellbar. Die Hitzewelle der letzten Wochen hat jedoch fast überall in der Schweiz zu einer erheblichen Waldbrandgefahr und ausgedörrten Wiesen und Feldern geführt. Ein fehlplatzierter Funke könnte ausreichen, um eine unvorhersehbare Brandkatastrophe auszulösen. Traditionelle Feuerwerke zum Nationalfeiertag fallen vielerorts der Dürre zum Opfer – sehr zum Leidwesen von Feuerwerksliebhabern. Doch ein Blick auf die Gefahrenkarte des Umweltbundesamtes (BAFU) genügt, um den Ernst der Lage zu erkennen. Fast alle Kantone sind orange (erhebliches Risiko), rot (hohes Risiko) oder sogar dunkelrot (sehr hohes Risiko). Im Kanton Wallis wurde für 10 Gemeinden die Gefahrenstufe «sehr hoch» erklärt. In den restlichen 13 Gemeinden ist das Risiko „hoch“.
Die Waldbrandgefahr ist fast überall hoch
Aufgrund anhaltender Trockenheit besteht fast überall in der Schweiz ein hohes Waldbrandrisiko (Stufe 4 von 5). Eine «hohe» Waldbrandgefahr besteht gemäss Umweltbundesamt in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, den meisten Gebieten Graubündens und Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuchâtel , Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt und Zürich. In den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug wird das Risiko als «erheblich» eingestuft. Wer im Freien «grillen» wollte, wird also enttäuscht: Viele Kantone haben wegen der grossen Gefahren Feuerverbote erlassen. Lediglich im Kanton Graubünden gibt es Ausnahmen vom Feuerverbot im Engadin, Münstertal und Samnaun. Lediglich die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug haben ein bedingtes Feuerverbot. Das bedeutet, dass in fest installierten Kaminen mit der nötigen Sorgfalt ein Feuer entzündet werden kann. Die beiden Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden verbieten ab Freitag das Zünden von Feuerwerkskörpern und das Entzünden von Feuern in und in der Nähe von Wäldern. dies gilt auch für den 1. August.
Hier gibt es Feuerwerk
Obwohl auch in den Kantonen Schaffhausen und Bern ein generelles Feuerwerksverbot besteht, sind die traditionellen Grossfeuerwerke anlässlich der Bundesfeiertage davon ausgenommen. Allerdings müssen in Stein am Rhein und Neuhausen strenge Regeln eingehalten werden. Im Kanton Luzern sind Feuerwerke ausserhalb des Waldes mit der nötigen Vorsicht erlaubt, heisst es in einer Medienmitteilung. In Samnaun (Graubünden) finden Lagerfeuer und Feuerwerke statt.
Wenn es brennt: Bewahren Sie einen kühlen Kopf
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Feuer ausbricht, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern ruhig und überlegt handeln. Laut Bafu gilt das „Benachrichtigen – Retten – Löschen“-Prinzip. Sie müssen Menschen und Tiere retten, Menschen mit brennender Kleidung in Decken und Mäntel wickeln, sie auf dem Boden rollen lassen und mit Wasser kühlen – und dann den Brandort verlassen. Feuer würde draußen anders wachsen als drinnen, schreibt Bafu. Daher sollten Sie nicht den Helden oder die Heldin spielen, sondern sich an die Anweisungen der örtlichen Feuerwehr- und Forstdienste halten.
Starten Sie keine privaten Raketen
Aufgrund des trockenen Bodens wurden in vielen Kantonen auch private Feuerwerke vor den Feierlichkeiten zum 1. August verboten. Der vor einigen Tagen gefallene Regen reichte offenbar nicht aus: Solche Regenfälle würden nicht in den trockenen Boden eindringen, sondern schnell an der Oberfläche abfließen, heißt es in verschiedenen Meldungen von Städten oder Kantonen. Feuerwerke sind in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Nochatel, Freiburg, Waadt und Tessin verboten. Im Kanton Zürich ist die Entscheidung Sache der Gemeinden – und einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Das generelle Verbot wurde auch in einigen Basler Gemeinden erlassen, etwa im Bezirk Liestal. Auf Kantonsebene gilt das Verbot nur im und am Wald. Das Gleiche passiert in Appenzell und St. Gallen. Auch beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten raten Experten zur Vorsicht. Daher sollte kein Vulkan in der Nähe von Bäumen gezündet werden. Und Feuerwerkskörper sollten nicht an Bäume gebunden werden.