Die gelernte Kauffrau, die nach ihrer Lehre in der Reise- und Beautybranche tätig war, lebt seit 2004 mit ihrem zweiten Ehemann in Interlaken BE. Im Januar 2009 reisten die beiden nach Johannesburg, um eine Freundin zu besuchen. “Wir haben uns entschieden, dorthin zu migrieren.”
Südafrika war ihr Traum
Nach sechs Wochen reist das Paar zurück in die Schweiz und will die Abreise planen. „Aber sieben Wochen später starb mein geliebter Mann an Darmkrebs“, sagt Häusermann. „Dann habe ich mich entschieden, alleine nach Südafrika zu ziehen. Weil es unser Traum war.” Häusermann sagt, sie habe daraufhin bei der südafrikanischen Botschaft in Bern eine Aufenthaltserlaubnis für vier Jahre im Ruhestand beantragt. Gültig ab 22. September 2009. „Im Oktober 2009 bin ich nach Johannesburg geflogen.“ Dann mietet er ein Haus in Sadton.
Hauserman suchte nach einem Einwanderungsagenten
Dann gründet sie einen neuen Freundeskreis und verteilt Essen an die Armen für eine Kirche, weil sie nicht arbeiten darf. “Ich mochte die frühen Jahre.” Da ihre Aufenthaltsbewilligung am 21. September 2013 abläuft, kehrt Häusermann in die Schweiz zurück. “Ich wollte das Grab meiner Eltern besuchen und bei der südafrikanischen Botschaft in Bern eine Verlängerung meiner Aufenthaltsbewilligung beantragen.” Dort erklärte man ihr, dass sie nun sogar Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis habe und beim Department of Home Affairs (Doha) in Südafrika einen Antrag stellen könne. “Mir wurde geraten, mit einem Touristenvisum nach Johannesburg zurückzukehren und dort einen Einwanderungsagenten zu finden, der sich um alles kümmert.”
“Ich war sehr zufrieden!
Im April 2014 fliegt Häusermann zurück und findet einen Agenten. Ein Freund begleitet sie zum Innengebäude, wo sie ihn treffen. “Er hat einen guten Eindruck hinterlassen.” Er verlangt von ihr ihren Pass, acht Passfotos und 10’000 ZAR (rund 580 Franken) Spesen. Die Agentin gab ihr später ihren Reisepass zurück, der nun ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis enthielt. Häusermann: „Ich war sehr zufrieden!“ Der Agent verlangte zusätzlich 3.500 ZAR für einen südafrikanischen Pass oder Personalausweis. “Später hat mir ein Kollege meinen vorläufigen Ausweis gegeben.” Danach wartete er auf Personalausweis und Pass und lebte normal weiter.
Anwaltsnotizen: Gefälschte Papiere!
Es passierte im Februar 2015. „Im Supermarkt wurde mir aus meiner großen Tasche das Portemonnaie geklaut“, sagt Häusermann. “Pech gehabt, denn mein vorläufiger Personalausweis und Reisepass mit Aufenthaltsmarke waren drin!” Er versuchte, den Agenten und Doha zu erreichen – ohne Erfolg. Also meldete sie sich bei einer Anwaltskanzlei und ging im Juli 2015 mit einem Kollegen zu einem Anwalt. „Er hat herausgefunden, dass meine südafrikanischen Papiere gefälscht sind!“ sagt Häusermann. Habe erneut versucht den Agenten zu erreichen – ohne Erfolg.
Eine “unerwünschte Person” wurde ernannt
Für Häusermann beginnt ein Kampf um „meinen Ruhm, Gerechtigkeit und Freiheit“. Denn: “Doha hat mich am 7. Juli 2015 zur Persona non grata gemacht.” Sie durfte das Land nicht verlassen und durfte nicht arbeiten und hatte vor lauter Ausgaben immer weniger Geld. “Es war eine jahrelange juristische Odyssee.” Späterfolg: „Am 28. Februar dieses Jahres wurde mein Fall vor dem High Court in Pretoria verhandelt – und ich habe gewonnen“, sagt Häusermann. “Der Richter bat den Minister von Doha, mich sofort zu entlasten.” Das war im April.
Alles beginnt von vorne
Häusermanns Problem: „Ich werde immer noch als Illegale behandelt. Bis mein Anwalt aus Doha einen Status für mich bekam.” Das bedeutet: „Ich muss mit einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ganz von vorne anfangen. Und das, obwohl ich seit fast 13 Jahren in Südafrika lebe!“ Außerdem muss er ein monatliches Einkommen von ZAR 37.000 nachweisen. „Die ich nicht habe“, sagt Häusermann. Sie hatte bereits Schmuck verkauft und musste ihren Bruder um Geld bitten. Mit ihrer Rente bezahlt sie kaum Essen und Miete. Klar ist: “Sobald mein Anwalt alles geregelt hat, muss ich Südafrika verlassen.” Nun hofft er auf frühere Hilfe des EDA.
Die Botschaft in Pretoria “unterstützt” Häusermann
Auf Anfrage von Blick im Auswärtigen Amt in Bern sagte Sprecher Pierre-Alain Eltschinger: «Die Schweizer Botschaft in Pretoria ist in regelmässigem Kontakt mit Frau Häusermann und wurde über ihre Situation informiert.» Und: „Die Botschaft unterstützt Sie im Rahmen des konsularischen Schutzes.“ Für Denise Häusermann ist das eine „gute Nachricht“. Jetzt ist ihre Zeit: “Abwarten und sehen.” Auf Antworten zu dem Fall wartete BLICK vergeblich bei den zuständigen Behörden in Südafrika.