Die Staatsanwaltschaft für Finanzen und Korruption (WKStA) hat in einem Gutachten die Zusammenarbeit der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab bewertet. Der Bericht liegt der „Presse“ vor: Karmasin Beinschab soll bei der Abrechnung abgeschlossener Projekte am 2. Februar 2018 geschrieben haben: „Aber bitte noch nicht abrechnen, erst im Juni. Ich kann nichts verdienen.“ Ein Gesetz ermöglicht es Politikern, nach ihrem Ausscheiden für maximal sechs Monate 75 Prozent ihres Monatsgehalts weiter zu beziehen. Im Fall Karmasin waren es insgesamt 74.000 Euro. Am 18. Dezember 2017 trat er von seinem seit 2013 bekleideten Ministeramt zurück.
Lukrative Projekte als Minister
Das bestehende Sicherheitenverbot hinderte Karmasin jedoch nicht daran, gemeinsame Projekte mit Beinschab durchzuführen und daraus Einnahmen zu erzielen. Das zeigten Auswertungen von Rechnungseinzügen und Mitteilungen über Projekte, die auch in der „Presse“ sind. Dazu gehören eine Studie zu Red Bull Mobile, eine Rechnung beim Red Bull Media House, ein Projekt mit Pulse 4 und mehrere Vorträge. Karmasin soll auf diese Weise Zehntausende von Euro verdient haben.
Für Karmasin als Minister galt das Kollateralverbot, das er ebenfalls ignorierte. So präsentierte sie Beinschab als ihren Nachfolger – Karmasin erhielt 20 Prozent der Auftragssumme für gemeinsame Projekte, unter anderem mit dem Finanz- oder Sportministerium oder der Tageszeitung „Österreich“.
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Die Politische Akademie beantragte eine Berichtigung
Karmasin soll Beinschab angewiesen haben, die entsprechenden Beträge erst im Juni 2018 zu überweisen, da sie laut Gesetz weiterhin nichts verdienen darf, wenn sie ihr Gehalt weiterzahlt. Ende Mai forderte Karmasin dann die Rechnungsliste für die Vorträge an. Auf der Liste steht unter anderem ein Vortrag an der Politischen Akademie der ÖVP im März 2018 – Karmasin hat die Rechnung erst im Juni vorgelegt.
Der Adressat bat jedoch um Korrektur und wies darauf hin, “dass die Politische Akademie vom Rechnungshof geprüft wurde und daher sehr genaue Vorgaben einhalten muss”. Der Anwalt von Karmasin, Norbert Wess, sagte gegenüber der Presse: “Wir kennen den Bericht und werden ihn im Detail prüfen.”
Übrigens hat Karmasin die Fortzahlung der Zahlung nach Bekanntwerden der Affäre zurückgezahlt. Für sie und alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.