Ab dem kommenden Jahr sollen Rentenversicherungsbeiträge voll steuerlich absetzbar sein. Das bedeutet Entlastung für Millionen Steuerzahler. Allerdings gibt es auch Kritik an den Plänen des Finanzministeriums.

Ab dem kommenden Jahr sollen Steuerzahler ihre Rentenbeiträge vollständig abziehen können. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervor, der mehreren Nachrichtenagenturen vorliegt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürger 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. 2024 werden es noch rund 1,76 Milliarden Euro sein.

Die geplante Neuregelung geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung – also der Besteuerung sowohl der Einkünfte, aus denen die Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der anschließenden Rentenzahlung. Da laut Gericht eine solche Doppelbesteuerung künftig vielen Rentnern drohte, war eine Reform notwendig.

Steuern auf Renten nur bei Zahlung

Renten werden künftig nur noch in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Zuvor können die Kosten des Altersgeldes steuerlich geltend gemacht werden. Die Umwandlung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und aus Grundversorgungsverträgen, den sogenannten Rürup-Renten.

Die Präsidentin des VdK-Sozialvereins, Verena Bendele, sieht die Pläne noch nicht am Ende. Eine Doppelbesteuerung sei nicht vollständig ausgeschlossen, kritisierte er. Hintergrund ist, dass Renten ab 2040 voll besteuert werden. Steuerzahler, die in den letzten Jahren ihre Beiträge versteuern mussten und 2040 in Rente gehen, werden doppelt zur Kasse gebeten. Bentele forderte daher, die Vollbesteuerung der Renten von 2040 auf 2070 zu verschieben.