UK: Letzte Chance für Archie (12) abgelehnt – Menschenrechtsgericht greift nicht ein

Die Berufung vor dem Straßburger Gericht wurde in der Nacht zum Mittwoch abgewiesen – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will sich nicht in die Entscheidungen der britischen Gerichte einmischen. 1/5 Am 3. August 2022 hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung zur Lebenserhaltung eines todkranken Jungen im Vereinigten Königreich auf. Screenshot/Privat Archie liegt nach einem Unfall im April 2022 im Koma. Screenshot/Privat Hollie Dance und Paul Battersbee führen seit Wochen einen verzweifelten Rechtsstreit, um ihren Sohn Archie gegen den Rat der Ärzte am Leben zu erhalten. Facebook/poledanceuk Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil zur Lebenserhaltung des todkranken Archie Battersbee im Vereinigten Königreich abgelehnt. Das Straßburger Gericht gab am Mittwochnachmittag bekannt, dass es sich nicht in die Entscheidung der nationalen Gerichte einmischen werde, die Behandlung des 12-jährigen Jungen zu beenden. Eigentlich wollte das Krankenhaus, in dem der 12-jährige Archie behandelt wird, am Morgen die Beatmung und andere Maßnahmen einstellen. Seine Eltern hatten erfolglos versucht, die britischen Gerichte davon zu überzeugen, das Royal London Hospital daran zu hindern, die Geräte zu deaktivieren.

Keine Aussicht auf Genesung

Der Junge wurde im April bewusstlos aufgefunden. Seine Eltern vermuten, dass er in eine schiefgelaufene Online-Wage verwickelt war. Die Ärzte diagnostizierten bei Archie einen schweren Hirnschaden und sagten, dass eine fortgesetzte Lebenserhaltung nicht in seinem besten Interesse sei. „Wir werden Archie bis zum Ende nicht aufgeben“, sagte seine Mutter vor dem Urteil des EGMR. Die Familie erwägt auch Angebote aus anderen Ländern für Archies Behandlung. Am Dienstag scheiterte die Familie mit einem Antrag beim britischen High Court, die Behandlung ihres Sohnes fortzusetzen. Das Gericht entschied, dass Archie keine Aussicht auf Genesung habe und wahrscheinlich in den kommenden Wochen an Organversagen oder Herzversagen sterben werde, selbst wenn die Behandlung fortgesetzt werde. Die Richter stimmten dem Urteil eines niedrigeren Gerichts zu, dass eine fortgesetzte Behandlung den Tod des Jungen nur verzögern würde. Trauern Sie oder jemand, den Sie kennen, trauert? Eine Hand wird angeboten, Telefonleitung, Tel. 143 Seelsorge.net, ein Angebot der reformierten und katholischen Kirche Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29 Jüdische Fürsorge, [email protected] Lifewith.ch, für betroffene Geschwister Link Regenbogen Schweiz, Hilfe für Hinterbliebene Pro Juventute, Kinder- und Jugendberatung, Tel. 147 Pro Senectute, Beratung für Senioren in schwierigen Lebenssituationen Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr Mit dem täglichen Update bleiben Sie bei Ihren Lieblingsthemen auf dem Laufenden und verpassen keine News mehr zum aktuellen Weltgeschehen. Holen Sie sich täglich das Wichtigste kurz und prägnant direkt in Ihr Postfach. (DPA/kle)