UK: UN-Beruf scheitert – Archies Lebenserhaltung endet am Dienstag (12)
Der Antrag eines UN-Gremiums, Archies Lebenserhaltung am Dienstag über Mittag hinaus zu verlängern, wurde abgelehnt. Eigentlich sollten diese bis Montagnachmittag fertig sein. 1/5 „Ein Junge, der mir die Hand schütteln kann, kann nicht hirntot sein“, sagt Archies Mutter Hollie. Screenshot/Privat Archie liegt nach einem Unfall im April 2022 im Koma. Screenshot/Privat Am 29. Juli unternahmen seine Eltern einen “letzten Versuch” und baten die Vereinten Nationen um Hilfe. Daraufhin erließ die UNO eine Anordnung, um zu verhindern, dass lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden. Screenshot/Privat
Seit Monaten streiten Gerichte, Ärzte und Eltern darüber, was mit dem 12-jährigen Archie Battersbee geschehen soll, der im April einen irreversiblen Hirnschaden erlitten hat. Nun hat das Gericht auch den Antrag der UN auf Verlängerung lebenserhaltender Maßnahmen zurückgewiesen. Daher werden die lebenserhaltenden Maßnahmen am Dienstagmittag (12 Uhr Ortszeit) nicht verlängert.
In einem Rechtsstreit um die Lebenschancen einer schwerkranken 12-Jährigen in England hat ein Gericht einen Antrag auf Verlängerung lebenserhaltender Maßnahmen abgelehnt. Das Londoner Berufungsgericht lehnte am Montag einen Antrag des UN-Gremiums ab und weigerte sich, die Maßnahmen über Dienstagmittag (12 Uhr Ortszeit) hinaus zu verlängern. Die Eltern des 12-jährigen Archie hatten sich zuvor an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – der dann um weitere Maßnahmen gebeten hatte, bis der Antrag geprüft wurde. Eigentlich sollten diese bis Montagnachmittag fertig sein. Archies Mutter Hollie Dance hat angekündigt, weiter für ihren Sohn zu kämpfen. Berichten zufolge könnten die Eltern immer noch beim höchsten Gericht des Vereinigten Königreichs – dem Supreme Court – Berufung einlegen.
Schwerer Hirnschaden nach dem Internet
Archie erlitt im April bei einem Unfall zu Hause schwere Hirnverletzungen – möglicherweise während einer Internet-Wage. Seitdem liegt er im Koma. Vor einer Woche lehnte ein Berufungsgericht den Antrag der Eltern auf Fortführung der Lebenserhaltung ab. Es ist in Archies bestem Interesse. Der Fall erinnert an ähnliche Kontroversen um todkranke Kinder in Großbritannien. Das unter finanziellem Druck stehende britische Gesundheitssystem stellt die Lebenserhaltung oft viel früher ein, als dies in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen nicht in gleichem Maße berücksichtigt. Was im besten Interesse des Patienten ist, wird oft von Richtern auf Empfehlung medizinischer Fachkräfte entschieden. Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr Mit dem täglichen Update bleiben Sie bei Ihren Lieblingsthemen auf dem Laufenden und verpassen keine News mehr zum aktuellen Weltgeschehen. Holen Sie sich täglich das Wichtigste kurz und prägnant direkt in Ihr Postfach. (DPA/bre)