CDU warnt vor „Kindergeldtourismus“ Von: Maximilian Both, Johannes C. Bockenheimer und Filipp Piatov Arbeitslose EU-Ausländer sollen in Deutschland Kindergeld beziehen können. Das will der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bisher, wer zB aus Rumänien nach Deutschland kam und einen Job haben musste, um Kindergeld zu erhalten. Laut EuGH soll dies in Deutschland in den ersten drei Monaten NICHT erforderlich sein. Eine Bulgarin klagte, dass sie für ihre drei Kinder Kindergeld beziehen wolle, obwohl sie in Deutschland kein Geld verdiene. Der Fall landete vor dem EuGH – und war am Ende ein Schlag ins Gesicht für Deutschland. Zum Vergleich: Der Kindergeldanspruch für drei Kinder über drei Monate beträgt ca. 2000 Euro. Durchschnittliches Monatsgehalt in Bulgarien: 800 Euro.
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