Das am Freitag veröffentlichte 91-seitige Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor einem Bundesgericht angefochten werden. Die Klage von Umweltverbänden ist die letzte rechtliche Hürde, bevor das Projekt endgültig genehmigt wird.

Er wurde immer wieder gesperrt

Die bestehende Axenstrasse verbindet Brunnen SZ und Flüelen UR entlang des Urnersees. An Spitzentagen nutzen ihn bis zu 16.000 Fahrzeuge. Immer wieder kommt es zu Steinschlägen und dies führt teilweise zu mehrwöchigen Sperrungen. Salo verursachte kürzlich einen dramatischen Axtunfall. Der Fahrer prallte gegen einen Felsen, das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, durchbrach eine Leitplanke und stürzte 45 Meter in den Vierwaldstättersee. Dort sank er 182 Meter auf den Grund des Sees. Dabei kam der 63-jährige Fahrer ums Leben. Drei Tage nach dem Unglück: So wurde das Wrack der Axenstrasse geborgen (01:02)

Überprüfung der Straßenrangliste

Im April 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Planfeststellungsverfahren, also die Baubewilligung für die neue Axenstrasse, abgeschlossen und grünes Licht für die Neubaustrecke mit dem Morschachtunnel und Sisikon gegeben. Tunnel. Dies beklagten die Alpen-Initiative, VCS Uri und Schwyz sowie Umweltärzte. Sie bemängelten vor allem, dass der Bundesrat den neuen Strassenabschnitt, den die Bundesversammlung als Autobahn 3. Klasse bezeichnet hatte, zu einer Strasse 2. Klasse ausgebaut habe. Für Nationalstraßen sind drei Klassifizierungen vorgesehen: Die der ersten und zweiten Klasse sind ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten, während die Nationalstraßen der dritten Klasse auch anderen Verkehrsteilnehmern offen stehen.

Zu gefährlich für langsamen Verkehr

Das Bundesverwaltungsgericht ist nun zum Schluss gekommen, dass diese Umwidmung der Teilung zwischen Brunnen und Flüelen nicht unannehmbar ist, der Bundesrat hat seine Kompetenzen nicht überschritten. Sortieren ist aus Sicherheitsgründen erlaubt. Für den nicht motorisierten Verkehr wäre die Nutzung der geplanten Tunnel zu gefährlich. Das Gericht betont im Entscheid, dass die Strecke über die alte Axenstrasse auch künftig für Velos und landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen wird.

Die Alpenkonvention gilt nicht

Zudem musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit die Alpenkonvention bei der Planung der neuen Axenstrasse zu berücksichtigen ist. Denn Umweltverbände haben bemängelt, dass das Umsetzungsvorhaben im Widerspruch zum Alpenschutz stehe. Das Gericht stellt fest, dass die Regeln der Alpenkonvention nicht unmittelbar als Rahmenabkommen anwendbar sind. Zudem kann das entsprechende Umlaufprotokoll nicht zugrunde gelegt werden, da die Schweiz es noch nicht ratifiziert hat. Für die Bundesregierung ist es laut Urteil nicht bindend. Grund für die fehlende Ratifizierung war unter anderem die Befürchtung, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Alpenraums durch Schutzmaßnahmen zu sehr eingeschränkt werden könnte. Die Beschwerdeführer kritisierten zudem, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung auch Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen hätte berücksichtigen müssen. Das Gericht weist diese Beschwerde mit der Begründung zurück, dass das Schweizer Stimmvolk die umfassende Revision des CO2-Gesetzes abgelehnt habe, die die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens konkretisiert hätte.

Wir haben weiterhin geöffnet

Gemäss einer Mitteilung wollen die Umweltverbände der «Interkantonalen Achsenkommission für eine vernünftige Verkehrspolitik» das Urteil überprüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Es sei bedauerlich, dass kein einziger Beschwerdepunkt gehört wurde, sagten sie. Die neue Axenstrasse kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll es auch die Dörfer Brunnen und Sisikon vom Verkehr entlasten. Der Bund zahlt rund 94 Prozent des Neubauprojekts, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest. Die neue Verbindung könnte frühestens 2031 in Betrieb genommen werden. (SDA) Mehr zur Axenstrasse