Ab Oktober zahlen Unternehmen und Verbraucher einen Gaszuschlag. Die Bundesregierung will nun prüfen, ob sie von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Der Stadtrat beantragt eine Senkung der Umlage mit staatlichen Zuschüssen.

Durch die geplante staatliche Erdgasabgabe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen wächst die Sorge, dass private Haushalte finanziell belastet werden. Die Koalition erwägt die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf die Umlage.

Im Oktober wird die Erdgasumlage für Unternehmen und Haushalte eingeführt. Es soll Erdgasversorgern zugutekommen, die verloren gegangene, billigere Erdgasmengen aus Russland zu hohen Preisen ersetzen müssen. Finanzminister Hambeck nannte kürzlich eine Bandbreite von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde, in der sich die Erdgasumlage voraussichtlich bewegen wird.

„Die Umlage darf nicht Grundlage für weitere Steuereinnahmen sein. Deshalb wird derzeit geprüft, ob die Umlage mit der Mehrwertsteuer verrechnet werden kann“, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, der Nachrichtenagentur dpa. nach einer Sondersitzung des Energie- und Klimaausschusses des Bundestages.

„Wenn dies technisch nicht möglich ist, ist für mich klar, dass die zusätzlichen Staatseinnahmen zusammen mit weiteren Entlastungen an die Verbraucher zurückgegeben werden sollten.“

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, dass die Erdgasumlage nach derzeitiger Rechtslage Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer sei. Das Ministerium prüft Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Gaskunden in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Gebühren entstehen.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte der “Welt”, die Bundesregierung solle ihren Plan, 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Erdgasumlage zu erheben, umgehend zurückziehen. “Der Staat darf an dieser Mehrbelastung kein Geld verdienen.”

Der Deutsche Städtetag brachte staatliche Hilfen für überforderte Haushalte ins Spiel. „Die Bundesregierung sollte die Umlage durch staatliche Zuschüsse reduzieren, wenn die Marktpreise weiter steigen und eine zu große Belastung für Verbraucher und Wirtschaft droht“, sagte Stadtratspräsident Markus Lewe.

Sollen Kunden mit Festpreisverträgen zahlen?

Zudem gibt es rechtliche Probleme bei der Umsetzung der Abgabe. Konkret geht es um die Frage, ob Kunden mit Festpreisverträgen die Abgabe zahlen müssen. Ein Vertreter des Finanzministeriums sprach von einem zu klärenden Detail.

Einzelzimmerzuschlag bis 300 Euro

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegen die Mehrkosten inklusive Mehrwertsteuer zwischen 1,5 Cent und 5 Cent pro Kilowattstunde für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden Erdgas pro Jahr zwischen 89 und 298 Euro.

Bei einem Paarhaushalt mit 12.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lägen die Mehrkosten zwischen 214 und 714 Euro, bei einem Haushalt mit Einfamilienhaus und 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zwischen 357 und 1190 Euro.

Laut Verivox werden bei Abschaffung der Mehrwertsteuer der Single-Haushalt von 14 auf 48 Euro, das Paar von 34 auf 114 Euro und der Einfamilienhaushalt von 57 auf 190 Euro befreit.