Was ist jetzt aus dem Herbst? Missverständnis des Corona-Kompromisses durch Justizminister Marco Buschmann (45, FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD)! Klar ist: Ab Oktober sollen die Bundesländer FFP2-Masken an öffentlich zugänglichen Orten anordnen können – darunter Restaurants, Bars, Kinos und Stadien. Alternativ können negative Tests, Genesungsnachweise oder Impfnachweise verlangt werden (Regel 3G).
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Lauterbach und Buschmann erweckten den Eindruck, dass Einschränkungen sicher kommen würden. Buschmann sprach wegen der erweiterten Maskenpflicht von „allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen“.
Lauterbach kündigte für die Zeit ab Oktober an, dass „an öffentlich zugänglichen Orten immer eine Maskenpflicht bestehen wird. Dass es Ausnahmen in Bars und Restaurants gibt, wo man sich vor kurzem impfen oder genesen lassen kann.”
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Nach dem Gesetzentwurf ist dies jedoch an Auflagen geknüpft. SPD-Fraktionschef und Rechtsexperte Dirk Wiese (39): „Es gibt keine automatische Maskenpflicht im Winter.“
Länder werden die Möglichkeit haben, es anzuordnen – allerdings abhängig von der regionalen Bedrohungslage: „Länder müssen nachweisen können, dass sonst eine Vielzahl von Menschen schwer erkranken und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur stark überlastet würden. Wir brauchen es derzeit nicht, aber es ist wichtig, handeln zu können, wenn sich die Situation ändert.”
Wie die Lage beurteilt wird, liegt im Ermessen jedes einzelnen Bundeslandes.
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