Am Montag gab es Verwirrung um die Wiedereinführung der Telefonkrankenkarte. ©Oliver Berg/dpa (Symbolbild)
Wie es in der Praxis mit der am Montag wieder eingeführten telefonischen Krankschreibung aussieht, herrscht Verwirrung: Laut Ministerium gilt sie nur für Coronavirus-Patienten, was die Ärztekammer bestreitet.
Entgegen ersten Angaben des Ministeriums teilte die Ärztekammer mit, dass eine telefonische Krankschreibung „bei allen Erkrankungen möglich“ sei. Auf Nachfrage der APA bestehen das Gesundheitsministerium und die Österreichische Krankenkasse (ÖGK) jedoch darauf, dass man sich mit Corona nur telefonisch krankschreiben lassen kann.
Verwirrung um telefonische Krankschreibung beim Hausarzt
In der bisherigen Variante während der Pandemie war eine Krankschreibung bei allen Erkrankungen telefonisch möglich. Jetzt müssen Sie wieder krankgeschrieben zum Arzt – es sei denn, Sie fühlen sich krank und haben (wahrscheinlich) Coronavirus, hatte das Gesundheitsministerium bereits am Sonntag mitgeteilt.
Entgegen dem Gesundheitsministerium schritt die Ärztekammer am Montag ein
Dem widersprach die Ärztekammer jedoch am Montag in einer Aussendung: „Patienten dürfen nicht verwirrt werden. Aus unserer Sicht ist es nach wie vor möglich, Patienten für alle Erkrankungen anzurufen“, sagte ÖÄK-Vizepräsident und Präsident der Bundeskurie Bewohner . Ärzte, Edgar Wutscher. In manchen Bundesländern, etwa in Wien, endete die telemedizinische Regelung im Gesamtvertrag nie mit der telefonischen Krankschreibung. Auch in den anderen Bundesländern ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in erster Linie Sache des Arztes. „Wenn der Arzt feststellt, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – wenn möglich auch telefonisch“, sagte Wutscher. Gegebenenfalls muss aber noch eine Abklärung bei der Ordination erfolgen.
Nur telefonische Krankschreibung für Coronavirus-Patienten?
Das Gesundheitsamt teilte auf eine weitere APA-Anfrage am Montag mit, dass die Krankschreibung eines Arztes grundsätzlich den persönlichen, also körperlichen Kontakt zum Patienten erfordere. Die Wiedereinführung der Krankschreibung zum 1. August soll “nur bei Erkrankungen möglich sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind”. Es bedarf keiner gesetzlichen Regelung, zuständig sind die Krankenkassen.
Telefonische Krankschreibung für Corona-Patienten und Verdachtsfälle
Die ÖGK teilte der APA auf Anfrage mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits durch die „Obman’s Order“ geregelt sei – und zwar nur für Coronavirus-Verdachtsfälle und positiv Getestete mit Symptomen. Neu ist übrigens, dass man sich mit Corona aktiv krankschreiben lassen muss: Bisher ging das automatisch über eine spezielle Benachrichtigung – mit dem Ende der Quarantäne waren die entsprechenden Benachrichtigungen aber nicht mehr verfügbar.