Allerdings sah das Gesetz zu den Covid-19-Maßnahmen Ausnahmen vor, die es Menschen ermöglichen, trotz Ausgangsbeschränkungen ihre private Wohnung zu verlassen – darunter auch die „Befriedigung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.
Grundbedürfnisse ändern sich mit der Dauer der Einschränkungen
Was als eines dieser Grundbedürfnisse gilt, hängt nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs auch von der Dauer der Einschränkung ab. Die Erlasse waren jeweils auf zehn Tage ausgelegt und wurden mehrfach verlängert, sodass schließlich eine elfwöchige Ausgangssperre umgesetzt wurde. Konkret legten sie unter anderem fest, dass Personen ohne 2-G-Quittung zwar Lebensmittel einkaufen oder eine Bank betreten, aber keine Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen durften. Genau das widerspricht laut VfGH dem Covid-19-Maßnahmengesetz und ist damit rechtswidrig. „Wenn der Gesetzgeber mit solchen Verordnungen eine wochen- oder sogar monatelange Ausgangsbeschränkung anordnet (…), hat die gesetzliche Befreiung von den Grundbedürfnissen des ‚täglichen‘ Lebens eine andere Bedeutung als höchstens eine Ausnahme für wenige. Es gilt eine zehntägige Ausgangsregel.” So gesehen würde auch der Besuch beim Friseur zu diesen Grundbedürfnissen zählen.
Ausnahmen für Kirchen, die gegen die Gleichstellung sind
Auch das CoV-bedingte Verbot von Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgericht rechtswidrig. Grund dafür ist jedoch nicht die Maßnahme selbst, wie die Verfassungsrichter in einem heute veröffentlichten Beschluss feststellten. Stattdessen lehnen sie Ausnahmeregelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften ab, die „gegen die Gleichstellung verstoßen“. Mehr dazu auf fetare.ORF.at Ebenfalls rechtswidrig war das vom Gesundheitsminister angeordnete Verbot von Sportplätzen während des ersten Lockdowns im März und April 2020. Die Regelung sei mit einem allgemeinen Hinweis auf die Bekämpfung der Pandemie unzureichend begründet worden, so das Verfassungsgericht in einer Beschwerde gegen den Bundesverfassungsgerichtshof Sanktionen durch zwei Brüder aus Vorarlberg. Mehr dazu auf vorarlberg.ORF.at
Heftige Kritik an der FPÖ
Der Verfassungsgerichtshof habe der Regierung “einen weiteren schallenden Schlag ins Gesicht für ihre Politik zur Eindämmung des Coronavirus” versetzt, sagte der FPÖ-Vorsitzende Herbert Kickle. Für ihn sind die Urteile „Wasser auf die Mühlen all jener, die sich – wie die FPÖ – von Anfang an gegen die Lockdown-Politik der Bundesregierung gestellt und auch ein klares Zeichen dagegen auf die Straße gesetzt haben.“