Der Afghane sprach im Herbst 2021 eine weitere Drohung auf dem Gelände der afghanischen Botschaft in Genf aus, wie 20minutes berichtete. Die Klamotten seiner Freundin gefielen dem 30-Jährigen nicht. „Du musst den Tschador tragen. Du musst dich mir unterwerfen, sonst bringe ich dich um und niemand wird mich fangen“, hatte er an seine damalige Freundin gerichtet. Die junge Frau reichte schließlich eine Klage gegen den Afghanen ein. Nun wurde er der Drohung und versuchten Nötigung für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken, einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 1000 Franken belegt. Er muss auch die Verfahrenskosten tragen, die auf 960 Franken festgesetzt werden.