Von: Mark Stoffers Aufteilung Arbeiter können sich auf eine Entlastung von hohen Energiekosten freuen. Allerdings erhalten nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland die einmalige Zahlung der Energiepauschale. © Imago Die Einmalzahlung der Energiepauschale ist eine der Maßnahmen aus dem Entlastungspaket 2022. Doch wer bekommt den Energiebonus und wann wird er ausgezahlt? Berlin – Die Ampelregierung um Olaf Scholz bietet mit dem einheitlichen Energiepreis von 300 Euro allen Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung. Die Einmalzahlung aus dem Hilfspaket 2022 soll vor allem die durch den Krieg in der Ukraine verursachte Energiekostenexplosion durch die Auszahlung des Energiebonus abfedern. Aber bekommen auch Rentner, Hartz-IV-Empfänger oder Kleinarbeiter die Energiepauschale?

Energiepauschale: Bei Zahlung der Energiepauschale – profitieren auch Rentner vom Energiebonus?

Ab dem 1. September steht den Mitarbeitern die sogenannte Energiepauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro zu. Doch wer bekommt wirklich den Energiebonus? Und profitieren auch Rentner von der Energiepauschale? Das Bundesministerium der Finanzen hat die Voraussetzungen veröffentlicht, die erfüllt sein müssen, um die Energiepauschale zu erhalten.

Energie-Flatrate: Wer bekommt die 300 Euro – wer hat Anspruch auf die Energie-Flatrate?

Anspruch auf eine einmalige Zahlung der Energiepauschale von 300 Euro hat nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und daher unbeschränkt steuerpflichtig ist und Einkünfte aus a aus folgenden Quellen im Jahr 2022:

Land-und Forstwirtschaft Geschäftsfirma unabhängige Arbeit Arbeit mit Bezahlung

Für die Zahlung der Energiepauschale ist kein bestimmter Zeitraum oder Mindestdauer erforderlich.

Energiepauschale: Welche Arbeiter bekommen die 300 Euro?

Nach Angaben des Finanzministeriums erhalten folgende Mitarbeiter die einmalige Zahlung der Energiepauschale von 300 Euro:

Arbeiter, Arbeiter, Praktikanten, Beamte, Richter, Soldaten MinistrantInnen und alle LeiharbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit Wer Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) spart. Alle, die Bundes- oder Freiwilligen Jugenddienste leisten Wer erhält Zuschüsse vom Arbeitgeber (z. B. Mutterschaftsurlaub) Diejenigen, die nur steuerfreie Gehälter beziehen (z. B. ehrenamtliche Trainer) Werkstudenten oder Studenten mit bezahlten Praktika Jeder, der in einem überdachten Labor arbeitet Wer aktiv ist, erhält Lohnersatzleistungen, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Erwerbsausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und Überweisung des Kurzarbeitergeldes

Energiepauschale: Was ist mit Rentnern?

Rentner sind ausdrücklich von der Einmalzahlung der Energie-Flatrate ausgenommen, wenn sie keine der vorgenannten Einkünfte beziehen. Aber auch Einkünfte aus einer Solaranlage zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dies gilt jedoch nur, wenn von der Vereinfachungsregel nicht Gebrauch gemacht wurde (BStBl. I S. 2202). Und doch gibt es Mittel und Wege für Rentner, den Energiezuschlag zu bekommen.

Energie-Flatrate: Was ist mit Transfergeldempfängern aus dem Hartz IV-Zuschuss oder Kindergeld 2022?

Ansprüche auf Energiepauschale, Kinderbonus oder Hartz IV-Bonus schließen sich nicht aus. Wer die Einmalzahlung für Transferempfänger – etwa den Hartz-IV-Zuschuss oder den Kinderbonus 2022 – erhält, kann zusätzlich zum Hartz-IV-Bonus aus dem Entlastungspaket 2022 auch die Energiepreis-Flatrate (EPP) erhalten.

Was ist mit Minijobbern in Sachen Energiepreis-Flatrate?

Minijobber mit mehreren Jobs erhalten nur die Energiepauschale im Rahmen ihres „ersten Jobs“. Was das ist, muss der Arbeitnehmer in einer schriftlichen Erklärung angeben. Ohne diese Bestätigung darf der Arbeitgeber die EVP-Pauschale nicht auszahlen. Auch Betrugsversuche werden hier geahndet.

Energiepauschale: Wer zahlt die EPP vom Arbeitgeber?

Wer am 1. September 2022 in einem „Erstbeschäftigungsverhältnis“ steht und den Steuerklassen I bis V angehört oder als geringfügig Beschäftigter pauschal besteuert wird, erhält die Energiepauschale vom Arbeitgeber. Der Rest muss eine Steuererklärung für 2022 abgeben, um unabhängig vom Kinderbonus aus dem Entlastungspaket 2022 die Energiepreispauschale (EPP) zu erhalten.

Energiepauschale: Wie viel Geld von der Einmalzahlung von 300 Euro auf dem Konto landet

Doch wie viel Geld aus der Energiepauschale landet auf der Rechnung? Den Angaben zufolge, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes beruhen, bleiben bei einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt von 54.304 Euro nach Steuern 193 Euro von der einmaligen Zahlung des Einheitssatzes des Energiepreises von 300 Euro nach Steuern übrig für die Vollzeitbeschäftigten. Insgesamt kann die Bandbreite der Nachsteuerrabatte zwischen 0 und 142,42 liegen.

Energie-Flatrate: Welche Mitarbeiter erhalten die volle Energie-Flatrate von 300 Euro

Die vollen 300 Euro der Energiepauschale erhalten nur diejenigen Arbeitnehmer, deren Gehalt unterhalb des Freibetrags liegt. Der Freibetrag im Jahr 2022 beträgt 10.347 Euro, für Ehepaare 20.694 Euro. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, müssen Einkommensteuer an den Staat zahlen. Wer diesen Betrag überschreitet, ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

Energie-Flatrate-Zahlung: So skalieren Energie-Flatrate-Pauschalen

Aber was ist mit der Zahlung der Energiepauschale? Wer bekommt wie viel von der Nachsteuerpauschale? In einer früheren Berechnung des Steuerzahlerverbandes zum pauschalen Energiepreisfaktor gliederten sich die Auszahlungsbeträge für Arbeitnehmer wie folgt:

Beträge der Energiepreispauschale nach Steuern Ein Alleinstehender der Steuerklasse 1 mit einem Jahresgehalt von 72.000 Euro erhält am Ende eine Energiepreispauschale von 181,80 Euro. In dieser Steuerklasse kommt der Höchststeuersatz zur Anwendung und die Energiepauschale gilt auch für den Solidaritätszuschlag. Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresbruttogehalt von 72.000 € errechnet sich aufgrund von Steuerabzügen eine Energiepauschale von 184,34 €. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und einem Jahresgehalt von 45.000 Euro müsste eine Energiepauschale von 216,33 Euro zahlen. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro würde derselbe Mitarbeiter 248,83 Euro erhalten. Ist er in Steuerklasse 3 gemeldet, bleibt er beim Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und würde die vollen 300 Euro aus der Energieflatrate erhalten.

Da die einmalige Zahlung der Energie-Flatrate steuerpflichtig ist, gibt es vor der Auszahlung der Energie-Flatrate im September 2022 einiges zu beachten. Zwar profitieren alle Mitarbeiter vom Energie-Bonus, aber nicht alle gleichermaßen. Denn nur für bestimmte Steuerklassen werden die 300 Euro voll ausbezahlt.