Für Kunden bedeutet dies lange Wartezeiten oder sogar annullierte Flüge.
Hunderte von Anzeigen gegen Fluggesellschaften
Wie die Zeitungen «CH Media» berichten, häufen sich nun die Anti-Airline-Anzeigen. Letztere sind verpflichtet, annullierte Flüge zu kompensieren: Sie müssen zum Beispiel für Verpflegung und Hotelübernachtung aufkommen, wenn erst am nächsten Tag ein Ersatzflug fliegt. Wie hoch eine solche Entschädigung verlangt wurde, wollen die Anbieter Swiss, Helvetic und Edelweiss laut der Publikation nicht offenlegen. Swiss und Helvetic versichern jedoch, Beschwerden ernst zu nehmen und die EU-Entschädigungsregeln einzuhalten. Viele Fahrgäste sehen das offenbar anders. Denn Meldungen an das Luftfahrtbundesamt (Bazl) haben zugenommen. Laut einem Vertreter hat die Entwicklung in den letzten Monaten zugenommen. Allein im Juli wandten sich 433 verärgerte Passagiere, die sich mit ihrer Airline nicht einigen konnten, an Bazl. Im Juni waren es 399, im Mai 243 – und im Januar 200. Videos zeigen Gepäckchaos: Koffer stapeln sich am Flughafen Zürich (00:44)
Bis zu acht Monate, um den Fall beizulegen
Wer sich mit der Airline nicht einigen kann und sich an die Bundesregierung wendet, braucht allerdings Geduld. In der Regel dauert es sechs bis acht Monate, bis ein Fall abgeschlossen ist. Die Bundesregierung kann die Fluggesellschaften nicht zur Zahlung von Entschädigungen zwingen, aber nach einer Beschwerde wären die Fluggesellschaften in der Regel willkommen. Bei Verzögerungen ist der Fall komplizierter. Ab drei Stunden bestünde auch im EU-Raum ein Entschädigungsanspruch, allerdings nur, wenn der Flug in der EU gestartet oder gelandet ist.Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist in der Schweiz jedoch nicht bindend. (de)