Der Mann ist zweifellos ein Vergewaltiger. 2010, als der Schweizer 24 Jahre alt war, verurteilte ihn das Zürcher Bezirksgericht zu vier Jahren Gefängnis und schickte ihn in eine Jugendanstalt.
Der Vergewaltiger wird vollständig freigesprochen
Als der Fall 2011 vor das Zürcher Obergericht kam, reduzierte er seine Strafe auf drei Jahre, blieb aber in der Jugendanstalt. Nach vier Jahren kam er auf Bewährung frei – und hatte einen Rückfall, das heißt, er wurde erneut zum Sexualstraftäter und erneut verhaftet. Anschließend wurde er mehrere Monate inhaftiert. Der Oberste Gerichtshof hat diese Verurteilungen von 2010 und 2011 nun rückwirkend aufgehoben und den Mann vollständig freigesprochen, wie das kürzlich veröffentlichte Urteil zeigt. Auslöser waren zwei neue Berichte über eine psychische Störung, nämlich Schizophrenie, eine Unterart der Schizophrenie. Das Verhalten der Opfer ist oft verantwortungslos und unberechenbar und es gibt fast keine Selbstkritik.
Der Täter soll geistig inkompetent sein
Nach diesen Berichten hat er die Sexualstraftaten aufgrund seiner Krankheit begangen, weshalb er nicht verantwortlich ist. Der Oberste Gerichtshof bezeichnete ein altes Erstgutachten zu seinem Geisteszustand als unzutreffend und ohne Details. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs soll der Mann längere Zeit im Krankenhaus behandelt worden sein. Seine psychische Störung wurde weder in der Erwachsenenanstalt noch in der Haft behandelt. Als Entschädigung für vier Jahre in der «ungenügenden» Massnahme für junge Erwachsene und monatelange Haft spricht ihm der Oberste Gerichtshof nun eine Entschädigung von 100’000 Franken zu. 2015 landete er schließlich für vier Jahre im Krankenhaus, wo er wegen seiner Erkrankung behandelt wurde. Heute lebt er in einer Einrichtung für betreutes Wohnen im Raum Zürich. (SDA / chs)