Der Fall: Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel fordert 100.000 Euro hinter der Thüringer AfD. Er überwies das Geld Anfang 2020 an den Thüringer Landesverband. Nun hat er beim Landgericht Erfurt Klage auf Rückzahlung nebst Zinsen eingereicht. AfD-Spender Christian Krawinkel Foto: CKV Begründung: Geld sollte nur zur “Förderung der Demokratie” verwendet werden. Seit dem Zeitpunkt der Spende habe es laut Beschwerde eine antidemokratische Entwicklung im Thüringer Landesverband gegeben. Krawinkel sagte zu BILD am Sonntag: „Meine Spende sollte der Verbesserung der Demokratie dienen. Als die AfD jedoch zunehmend undemokratisch und verfassungswidrig wurde, war sie meine Spende nicht wert.“ Als Beleg dafür führen Krawinkels Anwälte die Tatsache an, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2020 den sogenannten „Flügel“ innerhalb der AfD als ausgewiesenen Rechtsextremisten bezeichnet habe. Anführer dieses Flügels ist Björn Höcke (50) vom Thüringer Länderbund. Foto: BILD Die Anwälte listen auch das transsexuellenfeindliche Verhalten der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch (50) gegenüber der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer (44) auf. Krawinkel will die 100.000 Euro nicht behalten, sondern Flüchtlingen aus der Ukraine zukommen lassen. Die Thüringer AfD ist das Gegenteil. Ein Sprecher von BILD am Sonntag sagte: „Die Landesgewerkschaft wird sich gegen diese Klage zur Wehr setzen.“