Jetzt geht es in der Aletsch Arena ums Geld Zweitwohnungsbesitzer im Aletschgebiet haben erfolgreich gegen die einmalige Kurtaxe der lokalen Tourismusorganisation geklagt. Jetzt sind es Millionen. Und über die Zukunft der Aletsch Arena. Peter Koch (72) ist ein glücklicher Mann. Anfang Juli gewann er einen sensationellen Gerichtsstreit gegen die Aletsch Arena. Koch ist Obmann der IG Fiescheralp und hat sich vor Bundesgericht gegen die Abgabepflicht gegenüber der Tourismusorganisation per 1. November 2020 verteidigt. Ab diesem Datum wurde die Kurtaxe von CHF 2.50 auf CHF 3.50 erhöht und die Anzahl der Nächte war eine Pauschale. Infolgedessen mussten betroffene Zweitwohnungsbesitzer alle den gleichen Betrag zahlen, unabhängig davon, wie viele Gäste sie pro Jahr hatten. Das Bundesgericht hat Klagen von Zweitwohnungsbesitzern in den Walliser Gemeinden Fiesch, Riederalp und Bettmeralp teilweise stattgegeben und die Einführung einer neuen Regelung mit nachvollziehbaren Übernachtungen angeordnet. Die Aletsch Arena will es so schnell wie möglich tun. Bereits 2023 soll es vom Staatsrat genehmigt werden, berichtet Walliser Bote. Dazu muss es zunächst entwickelt und von den Interessengruppen verabschiedet werden.

2,5 Millionen Franken fehlen

Aber die Zeit drängt. Denn Werbeschäden sind nicht das größte Problem in der Aletsch Arena. Solange die Neuregelung nicht gilt, können keine Gästetaxe-Rechnungen ausgestellt werden. Damit fehlen rund 2,5 Millionen Franken in den Kassen, sagt Philippe Sproll, CEO der Aletsch Arena, gegenüber Blick. Wären die neuen Regelungen gerichtlich akzeptiert worden, hätte sie zudem rund eine Million Franken mehr an Kurtaxen eingenommen als bisher. Nun laufe man Gefahr, “unseren Job nicht professionell erfüllen zu können”, sagt Sproll. Es geht also um Existenz. Ein Beispiel: Im aktuellen Geschäftsbericht weist die Aletsch Arena einen Reingewinn von knapp 19’671 Franken aus. Mit einer Rendite von 5,7 Millionen Franken. Außerdem wollen Zweitwohnungsbesitzer jetzt das Geld, für das sie früher zu viel bezahlt haben. «Die meisten betroffenen Zweitwohnungsbesitzer haben vorsichtshalber nur im Voraus bezahlt, im Wissen, dass sie dies bis zum Entscheid des Bundesgerichts tun würden», sagt Peter Koch gegenüber Blick. Wie viel Geld es sein wird, ist unklar. Dazu muss zunächst die neue Kurtaxenregelung ausgearbeitet werden. Die Chancen, dass etwas bezahlt werden muss, dürften hoch sein. Auch im Fall Bellwald VS hat das Bundesgericht entschieden, dass zu viele Nächte pauschal abgerechnet wurden. Die Gemeinde verschickte daraufhin Gutscheine an betroffene Zweitwohnungsbesitzer. Allerdings waren die Parteien dort deutlich weniger gespalten als im Aletschgebiet. Peter Koch sagt: „Wir wollen nicht mit Coupons entschädigt werden.“ Aber Sie könnten wahrscheinlich für sich selbst sprechen, wenn die geschuldeten Beträge mit der Rechnung von 2023 verrechnet würden.